Klarheit ... auch im Dunkeln

Bei einem Brand muss alles ganz schnell gehen und Personen müssen sich unverzüglich mit Hilfe der richtigen Anweisungen in Sicherheit bringen können. Deswegen sind Sicherheitsschilder im gewerblichen Bereich und zur Unfallverhütung am Arbeitsplatz unbedingt nötig.

Ein Teilbereich existierender Sicherheitszeichen sind hierbei die Rettungszeichen und Rettungswegschilder. Sie garantieren eine sichere Nutzung von Fluchtwegen und Notausgängen und weisen auf vorhandene Hilfsmittel zur Rettung hin. Fehlplanungen oder fehlerhafte Beschilderungen können hier im Ernstfall schwere Folgen haben.

Die richtige Kennzeichnung mit Rettungszeichen ist daher gesetzlich vorgeschrieben und in jedem Betrieb Pflicht. Doch nicht immer ist in der Praxis klar, wie sie korrekt angebracht und verwendet werden müssen.

Das Whitepaper widmet sich daher dem zentralen Punkt einer klaren, gut sichtbaren und zukunftssicheren Kennzeichnung mit Rettungsschildern. Sie lernen, welche Anforderungen an die Fluchtwegbeschilderung für eine bessere Orientierung gestellt werden. Prüfen Sie, ob Ihr Wissen und die Beschilderung im Betrieb dem aktuellen Stand entsprechen. Schaffen Sie Klarheit und keine Irrwege!

Diese Aspekte werden vermittelt:

  • Gesetzliche Grundlagen für Rettungszeichen
  • Allgemeine Gestaltungsgrundsätze und neue Symboliken für den Fluchtweg
  • Das Prinzip lang nachleuchtender Schilder
  • Der richtige Umgang mit Richtungspfeilen

 Gesetzliche Regelungen 

Die Anwendung von Sicherheits- kennzeichnungen verlangt nach Normen und Gesetzen, die klare Vorgaben für ihren Einsatz treffen. Hier erhalten Sie einen Überblick über die wichtigsten Regelungen:

ASR A1.3 Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung

Der staatliche Arbeitsschutz übernimmt die Regelung der Sicherheitskennzeichnung. T echnische Regeln für Arbeitsstätten konkretisieren die Arbeitsstättenverordnung und geben Richtlinien zu Einrichtung und Betrieb von Arbeitsstätten wieder. Gewerbeaufsichtsämter oder andere staatliche Organe der Länder prüfen die Einhaltung dieser Regeln.

Die ASR A1.3 befasst sich im Detail mit der Sicherheits- und Gesundheitsschutz- kennzeichnung und bezieht sich auf die internationale Norm ISO 7010. Damit ist diese Regel maßgeblich für alle Neuausrüstungen.

Bei bestimmungsgemäßer Verwendung der Sicherheitszeichen, können Arbeitgeber davon ausgehen, die Arbeitsstättenregel einzuhalten und nicht durch eine überwachende Behörde beanstandet zu werden. Anderenfalls muss mittels einer Gefährdungsbeurteilung ermittelt werden, ob die in der Arbeitsstätte genutzten Sicherheitsschilder nach BGV A8 weiterhin Verwendung finden dürfen. Empfehlenswert im Sinne einer einheitlichen Kennzeichnungs- philosophie ist jedoch ein zeitnaher Austausch.

ASR A3.4 – Beleuchtung

Auch die Beleuchtung von Arbeitsstätten spielt in Verbindung mit Sicherheitszeichen eine Rolle. Die ASR A4.3 gilt hierbei für die Einrichtung und den Betrieb von Sicherheits- beleuchtung und von optischen Sicherheits- leitsystemen. Lichttechnische Anforderungen sowie Hinweise zum Betrieb werden in dieser Verordnung gegeben.

ASR A2.3 – Fluchtwege und Notausgänge

Diese Arbeitsstättenregel konkretisiert Anforderungen an das Einrichten und den Betrieb von Fluchtwegen und Notausgängen, sowie das Aufstellen von Flucht- und Rettungswegplänen nach § 55 Arbeitsstätten- verordnung. Hinsichtlich der Kennzeichnung von Fluchtweg, Notausgang, Notausstieg und Türen wird auf die ASR A1.3 verwiesen.

DIN ISO 7010 - Graphische Symbole, Sicherheitsfarben und Sicherheitszeichen

Die Symbole auf den Sicherheitszeichen werden maßgeblich durch die DIN EN ISO 7010 festgelegt. Die Norm enthält Vorgaben zu Form, Farbe und Piktogrammen und ermöglicht die
nicht textbasierte Sicherheitskennzeichnung. Gleichzeitig löste die ISO 7010 die Darstellungsregeln der Sicherheitskennzeichnung nach DIN SPEC 4844-4 ab.

Rettungszeichen müssen sich zudem bei Allgemeinbeleuchtung gut sichtbar von einer hellen Umgebung abheben. Aktuelle Zeichen nach ISO 7010 sind international einheitlich und allgemeinverständlich. Diese Norm wurde im Jahr 2013 in die ASR A1.3 übernommen.

DIN EN 1838 – Notbeleuchtung

Wenn die Stromversorgung der Allgemein- beleuchtung ausfällt, wird eine Not- beleuchtung wirksam. Die Norm DIN 1838 legt die lichttechnischen Anforderungen an Sicherheits- und Ersatzbeleuchtungssysteme fest. Diese soll ein gefahrloses Verlassen eines Ortes ermöglichen und Brand- bekämpfungs- und Sicherheitseinrichtungen schnell erreichbar machen.

DIN 67510 – lang nachleuchtende Pigmente und Produkte

Die DIN 67510 ist die Gestaltungsnorm für langnachleuchtende Produkte. Laut ASR A1.3 sind Betriebe dazu verpflichtet, Rettungszeichen nachleuchtend zu gestalten, wenn keine Sicherheitsbeleuchtung vorhanden ist. Die DIN 67510 legt hierfür wichtige Anforderungen fest, die ein lang- nachleuchtendes Produkt bieten sollte. Gegenstand der Norm sind die Messung und Kennzeichnung beim Hersteller und am Ort der Anwendung, bodennahe lang- nachleuchtende Sicherheitsleitsysteme und Produkte für Sicherheitsleitsysteme.

 Gestaltungsvorgaben und neue Symboliken 

Um Sicherheitsaussagen zu transportieren, spielt insbesondere die geometrische Form in Kombination mit der Farbgebung eine ausschlaggebende Rolle. Schilder werden generell mit signalstarken Sicherheitsfarben und Kontrastfarben ausgestattet. Jede Farbe für sich wird bereits mit einer Sicherheitsaussage assoziiert. Bestimmte geometrische Formen unterstützen die Bedeutung des jeweiligen Zeichens. Auch Rettungszeichen und Rettungswegschilder folgen einem bestimmten Gestaltungsrahmen, um die Sicherheitsaussagen eindeutig zu transportieren:

 

Einige neu eingeführte Symboliken

Machen Sie sich zudem mit neuen, wichtigen Rettungszeichen für den Fluchtweg vertraut. Die folgenden Rettungsschilder sollten Sie hinsichtlich einer Anwendung in Ihrem Betrieb überprüfen, denn mit der aktuellen ASR A1.3:2013 wurden diese Symboliken komplett neu eingeführt:

 Erkennungsweiten: standort-individuelle Auswahl 

Rettungswegschilder in einer geeigneten Größe sind für die schnelle Orientierung entscheidend. Die Erkennungsweite spielt daher eine übergeordnete Rolle bei der Sicherheitskennzeichnung.

Abhängig ist die Größe von der maximalen Entfernung des Betrachters. Ein kleines Notausgangsschild mit 10 cm Breite über dem Notausgang wird in einer großen Halle von mehreren 100 Metern Länge selbst bei guten Lichtverhältnissen nicht gut wahrgenommen.

Mindestens ein Rettungszeichen muss von jedem Standpunkt auf dem Fluchtweg erkennbar sein. Die DIN ISO 7010 empfiehlt für Randbereiche aufgrund

der Sicherheit das nächstgrößere Schild anzubringen. Insbesondere großflächige Räume, außergewöhnlich lange Flure und unübersichtliche Hallen sollten mit einem XXL-Rettungszeichen ausgestattet werden.

Folgende Angaben zum Beaobachtungsabstand und der benötigten Größe von Rettungszeichen werden hierzu in der ASR A 1.3 gemacht (Vorzugsgrößen). Das Schaubild und die Tabelle zeigen, bis zu welcher maximalen Entfernung bestimmte Schildergrößen gut zu erkennen sind:

 Langnachleuchtende Schilder 

Bei der Planung von Fluchtwegen steht die Selbstrettung gefährdeter Personen an oberster Stelle. Rettungsschilder müssen im Verhältnis zur Umgebung bei schlechten Sichtverhältnissen daher gut erkennbar sein (Beachten Sie hierzu auch die Erkennungsweiten). Die ASR A1.3 schreibt vor, dass Rettungszeichen an ihrem Anbringungsort ausreichend beleuchtet sein sollten. Ist keine Sicherheitsbeleuchtung vorhanden, müssen langnachleuchtende Schilder angebracht werden. Für diese Vorkehrungen sind die ASR A3.4/3 und die DIN 67510 zu berücksichtigen.

Warum so wichtig? Bei Ausfall der Allgemeinbeleuchtung sind die
Sicherheitsfarben von Rettungszeichen nicht mehr zu erkennen. Nachleuchtende Sicherheitsschilder sorgen jedoch dafür, dass zumindest das graphische Symbol und die geometrische Form eine bestimmte Zeit nachleuchten und eine Orientierung auch im Dunkeln möglich bleibt. Sie sind deshalb ein Muss in jedem Betrieb!

 

Funktionsweise

Lang nachleuchtende Sicherheitszeichen sind ausfallsicher, da sie stromunabhängig funktionieren.

Sicherheitszeichen in nachleuchtender Qualität besitzen lichtspeichernde Pigmente. Diese werden durch eine Lichtquelle aufgeladen. Bei Dunkelheit wird die gespeicherte Lichtenergie über einen längeren Zeitraum wieder abgegeben.

Ob die Pigmente ausreichend angeregt wurden, ist abhängig von Faktoren wie der Art der Lichtquelle, der Beleuchtungsstärke und -Dauer oder auch der jeweiligen Pigmentierung.

Generell entscheiden die Umgebung und der Ort der Anbringung über die erforderliche Leuchtkraft der Produkte. Nutzen Sie die bereitgestellte Auswahlhilfe, um Beschilderungen in der passenden Leuchtklasse anzuwenden.

Verschiedene Leuchtqualitäten je nach Umgebung und Beleuchtungssituation

Die Leuchtdichte der Schilder ist das fotometrische Maß für die Helligkeit, die Menschen wahrnehmen. Im Ernstfall müssen die Rettungszeichen lange erkennbar sein. Wichtige und maßgebliche Werte für Sicherheitsschilder sind daher
die gemessene Leuchtdichte (in Millicandela/m2) nach

2, 10, 30, 60 oder 120 Minuten nach Aktivierung.

Doch Licht ist nicht gleich Licht und nicht jedes Rettungszeichen eignet sich für jedes Gebäude. Die DIN 67510 legt daher Leuchtklassen fest, die für unterschiedliche Anwendungsorte gültig sind.

Prüfen Sie, welche Leuchtklasse in Ihrem Anwendungsfall benötigt wird und welche Vorgaben nachleuchtende Rettungszeichen erfüllen müssen, um die beste Erkennbarkeit zu garantieren.

Auswahlhilfe: Rettungsschilder mit der idealen Leuchtkraft

 Richtungspfeile für die schnelle Flucht 

Rettungszeichen sollten mit dem Zusatzzeichen „Pfeil“ kombiniert werden, um eine schnelle Orientierung zu gewährleisten. Diese Zusatzzeichen sind besonders im Notfall von großer Bedeutung. Ihnen sollte unbedingt die nötige Aufmerksamkeit geschenkt werden.

Doch Richtungspfeile führen in der Praxis häufig zu Missverständnissen. Zeigt ein nach unten oder oben zeigender Pfeil einen Etagenwechsel an oder bedeutet er „geradeaus“? Für diese Unsicherheiten ist im Notfall keine Zeit. Daher ist die richtige Kombination von Richtungspfeilen und Rettungszeichen ausschlaggebend.

Richtungspfeile und Rettungszeichen richtig kombinieren

Durch die Übernahme der aktuellen Sicherheitszeichen aus der ISO 7010 ergeben sich insbesondere für die Kennzeichnung von Fluchtwegen neue Ansätze. Mit der DIN SPEC 4844- 4:2014-04 wurde dieser Ansatz auch ins nationale Regelwerk des Deutschen Instituts für Normung übernommen. Beachten Sie daher die Angaben aus der DIN SPEC 4844-4 hinsichtlich der Anbringung und Verwendungsbereiche von Richtungspfeilen: