In Unternehmen ist das Thema “Rutschsicherheit” ohnehin nicht nur im Winter präsent. Dort zieht es sich durch das ganze Jahr, begleitet von Vorschriften, Gesetzen und Richtlinien. Aus gutem Grund, denn oft lässt sich ein Ausrutschen mit den passenden Vorsichtsmaßnahmen und Hilfsmitteln verhindern, sodass sich sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber Schmerzen, Ausfallkosten und weitere Kalamitäten ersparen. Immerhin sind die sogenannten SRS-Arbeitsunfälle (Stürzen, Rutschen & Stolpern) für fast 40% aller Arbeitsunfälle verantwortlich. Täglich kommt es zu ungefähr 1000 Sturzunfällen, die die deutsche Wirtschaft um die 8 Milliarden Euro pro Jahr kosten. Eine stattliche Summe.

 Welche gesetzlichen Regelungen gibt es? 

Primär und grundsätzlich hat jeder Gebäude- und Geschäftseigner eine Verkehrssicherungspflicht. Das bedeutet, er muss dafür sorgen, dass in seinen Räumlichkeiten und auf dem Betriebsgelände keine Unfallgefahr besteht. Ein Verstoß kann nach § 823 BGB zu Schadenersatzansprüchen führen. 


In der europäischen Rahmenrichtlinie 89/391/EWG werden die geltenden Mindestanforderungen für Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit definiert. Sie beinhaltet auch die Richtlinie 89/654/EWG8, die sich konkret auf die Gestaltung von Arbeitsstätten bezieht. 

„Die Fußböden der Räume dürfen keine Unebenheiten, Löcher oder gefährlichen Neigungen aufweisen; sie müssen befestigt, trittsicher und rutschfest sein.“

(Anhang I, 9.1) 

„Werden die Arbeitnehmer auf Arbeitsplätzen im Freien beschäftigt, so sind die Arbeitsplätze nach Möglichkeit so einzurichten, dass die Arbeitnehmer
a ) gegen Witterungseinflüsse und gegebenenfalls gegen das Herabfallen von Gegenständen geschützt sind, 
[...]
d ) nicht ausgleiten oder abstürzen können.“

(Anhang E, 17) 

Jedem Mitgliedsland ist es freigestellt, nur die Mindestanforderungen oder auch strengere Vorschriften gesetzlich zu verankern. 


Die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) regelt, welchen Anforderungen Arbeitsstätten zu genügen haben. Relevant für die Minimierung von SRS-Unfällen ist hier der folgende Anhang:

Anforderungen an Arbeitsstätten nach § 3 Abs. 1.5 Fußböden, Wände, Decken, Dächer: 

„(2) Die Fußböden der Räume dürfen keine Unebenheiten, Löcher, Stolperstellen oder gefährlichen Schrägen aufweisen. Sie müssen gegen Verrutschen gesichert, tragfähig, trittsicher und rutschhemmend sein.“

Natürlich hat auch die ASR (Technische Regeln für Arbeitsstätten) einiges zum Thema zu bieten. Die relevantesten dürften die ASR A1.5/1,2 “Fußböden” sowie die ASR A1.8 “Verkehrswege” sein.


Die DGUV Regel 108-003, “Fußböden in Arbeitsräumen und Arbeitsbereichen mit Rutschgefahr” (früher BGR 181 und GUV-R 181; die DGUV-Regel 108-004 war inhaltlich identisch und wurde zurückgezogen)

“beschränkt sich auf solche Arbeitsräume, Arbeitsbereiche und betriebliche Verkehrswege, deren Fußböden nutzungsbedingt bzw. aus dem betrieblichen Ablauf heraus mit gleitfördernden Stoffen in Kontakt kommen, die eine Gefahr des Ausrutschens darstellen.”

Die DGUV Information 208-005 – Treppen geht noch einmal speziell auf die sicherheitsgerechten Gestaltung und Instandhaltung von Treppen ein, die in Unternehmen eines der größten Stolper- und Sturzrisiken darstellen. 


Einen Spezialfall deckt die DGUV Information 207-006 ab, “Bodenbeläge für nassbelastete Barfußbereiche”. In den meisten Unternehmen wird sie keine Anwendung finden, es sei denn, es wird ein Mitarbeiter-Swimmingpool betrieben. Sie soll hier dennoch Erwähnung finden.  

 Wie sichere ich mein Unternehmen gegen Stürze, Ausrutschen und Stolpern? 

Grundlage funktioneller Vorkehrungen gegen SRS-Unfälle ist die Gefährdungsbeurteilung. In ihr wird ermittelt und bewertet, welchen Gefährdungen Arbeitnehmer während ihrer Arbeit ausgesetzt sind. So können Sie auch ermitteln, welche Warn- oder Schutzvorrichtung aufgrund spezifischer örtlicher Umstände angebracht sind. 


Der Klassiker: Anti-Rutsch-Bänder und -platten 
Anti-Rutsch Beläge haben viele Vorteile: es gibt sie auch in Warnfarben, sie sind gut zu lagern, für den Innen- und Außeneinsatz geeignet und bei Bedarf schnell verlegt. Sie sollten wegen ihrer Flexibilität und Vielseitigkeit zur Grundausstattung eines jedes Unternehmens gehören. 


Warnen Sie gut sichtbar vor SRS-Unfällen 
Warnschilder, die in entsprechenden Bereichen angebracht werden, können auch unerfahrene und unaufmerksame Mitarbeiter sowie Besucher vor spezifischen Stolper- und Rutschgefahren warnen. Ein im Vorfeld gewarnter Mitarbeiter ist ein aufmerksamer Mitarbeiter. 


Mobil einsetzbar: Warnaufsteller 
Nicht jede Rutschgefahr kann vorhergesehen werden oder besteht dauerhaft. Sichern Sie sich überraschend bildende Rutschgefahren mit einer mobilen Absperrung oder warnen Sie mittels eines Warnaufstellers vor der Unfallgefahr. 


Natürlich sind Maßnahmen gegen SRS-Unfälle von den konkreten baulichen und organisatorischen Strukturen des einzelnen Unternehmens abhängig. HEIN berät Sie bei Fragen gerne und besucht Sie auch vor Ort.