Am 26. Februar 2014 wurde die neue Richtlinie vom EU-Parlament beschlossen. Umgesetzt werden muss die Richtlinie bis zum 20. April 2016.
Was hat sich verändert?
Die Hersteller und Konstrukteure können aufatmen, da es keine grundlegenden Neuerungen oder neue Anforderungen an den konstruktiven Explosionsschutz gibt. In den Änderungen geht es weitgehend um die Anpassungen des neuen europäischen Rahmenrechts und den neuen Begrifflichkeiten.
Allerdings kommen auf die Händler und Importeure neue Verpflichtungen zu, diese sind nach den neuen Richtlinien auch als „Wirtschaftsakteure“ anzusehen, welche die ATEX-Vorgaben beachten müssen. Die Richtlinie umfasst Fälle, in denen ein Unternehmen ein explosionsgeschütztes Gerät eigenhändig herstellt, egal ob die benötigten Komponenten selbst angefertigt oder eingekauft wurden.







