Ein Blick auf die Straßen im Sommer und es ist klar: Es ist nicht nur Reisezeit sondern auch wieder Baustellenzeit. Für Arbeitnehmer der Baubranche besteht hier ein erhöhtes Unfall- und Gesundheitsrisiko. Um dieses Risiko zu senken und für eine hohe Bausicherheit sowie einen reibungslosen Ablauf der Bauarbeiten zu sorgen, ist eine genaue Planung der Baustelle erforderlich.
Für wen ist Baustellensicherheit ein großes Thema?
Die Baustellenplanung legt den Baustein für jedes Unternehmen der Baubranche im Rahmen der Arbeitsvorbereitung. Die Bauwirtschaft zeichnet sich durch einen ständig wechselnden Arbeitsplatz aus, sodass mit jedem neuen Bauprojekt die Baustelle neu eingerichtet werden muss. Eine durchdacht geplante Baustelle ermöglicht nicht nur eine qualitative Arbeitsleistung der Arbeitnehmer, sondern verkörpert auch für Außenstehende ein hohes Maß an Qualität der Bauarbeiten. Die rechtlichen Vorgaben für den Arbeitsschutz werden von der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) festgelegt und von den Regeln für Arbeitsstätten (ASR) genauer definiert.
Was muss ich bei der Planung der Baustelleneinrichtung beachten?
Bei der Planung der Baustelle müssen viele Faktoren berücksichtigt werden: Die Einhaltung des Umweltschutzes und der Verkehrssicherungspflichten gegenüber Dritten, aber auch das Schaffen sicherheits- und gesundheitsgemäßer Arbeitsbedingungen für die Arbeitnehmer. Letztendlich ist das Ziel einer jeden Bauplanung, die Bauarbeiten in vereinbarter Qualität und in vereinbartem Umfang bei gleichzeitig möglichst geringen Kosten abzuleisten.
Um Sie als Bauunternehmen oder Handwerksbetrieb hierbei zu unterstützen, hat die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BauA) eine Broschüre mit allen nötigen Informationen zur Baustelleneinrichtung sowie zwei Checklisten zur Überprüfung der einzelnen Schritte in der Baufeldbesichtigung und in der Planung der Baustelleneinrichtung bereitgestellt:
- Allgemeines zur Baustelleneinrichtung
- Planung der Baustelleneinrichtung
- Planung von Elementen der Baustelleneinrichtung
- Zu berücksichtigende Vorschriften und Regeln







