Fluorfreie Feuerlöscher ab 2026: Was Unternehmen jetzt über PFAS, Fristen und Kennzeichnung wissen müssen

Fluorfreie Feuerlöscher rücken zunehmend in den Fokus von Unternehmen, Betreibern und Brandschutzverantwortlichen. Mit der Verordnung (EU) 2025/1988 hat die EU den Ausstieg aus PFAS-haltigen Feuerlöschschäumen verbindlich geregelt und gestaffelte Übergangsfristen festgelegt. Wer sich frühzeitig vorbereitet, vermeidet nicht nur Compliance-Risiken, sondern sorgt auch für einen zukunftssicheren Brandschutz.

Als Anbieter langlebiger industrieller Kennzeichnungslösungen verfolgen wir bei HEIN Industrieschilder die Entwicklungen im Brandschutzumfeld kontinuierlich, um Unternehmen bei der normgerechten Kennzeichnung ihrer Sicherheitseinrichtungen zu unterstützen.

Was ist PFAS?

PFAS (Per- und Polyfluoralkylsubstanzen) sind eine große Gruppe industriell hergestellter Chemikalien. Aufgrund ihrer wasser-, fett- und schmutzabweisenden Eigenschaften wurden sie jahrzehntelang in zahlreichen Anwendungen eingesetzt, darunter auch in bestimmten Feuerlöschschäumen. Dort sorgen sie dafür, dass sich ein hitzebeständiger Wasserfilm zwischen Brennstoff und Schaum bildet – besonders wirksam bei Flüssigkeitsbränden der Brandklasse B.

Das Problem: Viele PFAS-Verbindungen bauen sich in der Umwelt nur sehr langsam oder gar nicht ab. Deshalb werden sie häufig als „Ewigkeitschemikalien" bezeichnet. Fluorhaltige Verbindungen in Löschschäumen können sich zudem in besonders langlebige Stoffe wie Perfluoroctansäure (PFOA) oder Perfluorhexansäure (PFHxA) umwandeln. Gelangen sie in Böden oder Gewässer, bleiben sie über lange Zeiträume nachweisbar. Aus diesem Grund verschärfen Behörden weltweit die regulatorischen Anforderungen an PFAS-haltige Produkte. 
Für Unternehmen bedeutet dies, bestehende Löschmittelausstattungen zu überprüfen und frühzeitig auf fluorfreie Alternativen umzusteigen.

Welche Feuerlöscher sind betroffen?

Betroffen sind ausschließlich Schaumlöschmittel mit fluorierten Tensiden in tragbaren und fahrbaren Feuerlöschern ebenso wie in stationären Löschanlagen. Prüfen Sie Etikett und Sicherheitsdatenblatt auf diese Kürzel:

  • AFFF: Aqueous Film Forming Foam (wasserfilmbildender Schaum)
  • AR-AFFF: Alcohol Resistant AFFF (alkoholbeständig)
  • FP / FFFP: (Film Forming) Fluor Protein Foam
Nicht betroffen sind Wasser-, Pulver- und CO₂-Löscher. Sie enthalten kein PFAS und dürfen weiter verwendet werden. Ob ein vorhandener Schaumlöscher betroffen ist, lässt sich nicht immer am Etikett ablesen. Klären Sie das im Zweifel mit dem Hersteller oder Ihrem Wartungsdienst.

Was regelt die PFAS-Verordnung – und ab wann?

Am 3. Oktober 2025 wurde die Verordnung (EU) 2025/1988 zur Änderung des Anhangs XVII der REACH-Verordnung hinsichtlich per- und polyfluorierter Alkylsubstanzen in Feuerlöschschäumen veröffentlicht. Sie trat am 23. Oktober 2025 in Kraft und ergänzt Anhang XVII um den neuen Beschränkungseintrag Nr. 82.

 

Erfasst werden Feuerlöschschäume, die in Summe mindestens 1 mg/l PFAS enthalten. Wichtig: Ältere Beschränkungen – unter anderem zu PFOA, PFOS und PFHxA nach POP- und REACH-Verordnung – bleiben zusätzlich bestehen. Der neue Eintrag ergänzt sie, ersetzt sie aber nicht. 
Nicht zu verwechseln ist diese Regelung mit der vorgeschlagenen weitreichenden PFAS-Beschränkung, die PFAS über den Brandschutz hinaus in sehr vielen Anwendungsbereichen reglementieren würde. Diese befindet sich weiterhin im Verfahren.

Die 3 wichtigsten Fristen im Überblick

03.12.2025: Ende der PFOA-Ausnahme

Mit der Delegierten Verordnung (EU) 2025/1399 hatte die EU-Kommission die Übergangsfrist der Ausnahmeregelung für PFOA-haltige Feuerlöschschäume nach der POP-Verordnung (EU) 2019/1021 letztmalig bis zum 3. Dezember 2025 verlängert. Seit dem 4. Dezember 2025 besteht keine generelle Ausnahme mehr.

 

23.10.2026: Verkaufsverbot für tragbare Feuerlöscher und neue Kennzeichnungspflichten
Ab dem 23. Oktober 2026 darf PFAS-haltiges Schaumlöschmittel in tragbaren und fahrbaren Feuerlöschern nicht mehr in Verkehr gebracht werden. Neue Geräte oder Nachfüllungen mit PFAS-Schaummittel sind dann nicht mehr zulässig. Gleichzeitig treten Auflagen für die weitere Verwendung in Kraft – unter anderem ein standortbezogener Managementplan sowie Kennzeichnungspflichten.

 

23.04.2027: Verlängerte Frist für alkoholbeständige Schäume
Für alkoholbeständige PFAS-haltige Schäume (AR-AFFF, FFFP-AR) in tragbaren Feuerlöschern gilt eine verlängerte Frist für das Inverkehrbringen bis zum 23. April 2027. Das betrifft insbesondere Bereiche mit Alkoholen, Aceton oder Lösungsmitteln.

 

2030: Ende der Verwendung und fachgerechte Entsorgung
Für die allgemeine Gruppe endet das Inverkehrbringen und die Verwendung PFAS-haltiger Feuerlöschschäume (≥ 1 mg/l) am 23. Oktober 2030; für bereits vorhandene tragbare Feuerlöscher läuft die Verwendungsfrist bis Ende 2030. Danach müssen betroffene Löschmittel fachgerecht ersetzt und entsorgt werden. Neben den Feuerlöschern selbst sind auch Dokumentationen, Wartungsunterlagen und Kennzeichnungen entsprechend anzupassen.

 

Für einzelne Spezialbereiche – etwa Betriebe der Seveso-III-Richtlinie, Schiff- und Luftfahrt, Offshore-Anlagen oder Verteidigung – gelten längere Übergangsfristen von bis zu zehn Jahren. Die genaue Frist hängt vom konkreten Einsatzzweck ab.

HINWEIS:
Die genannten Daten geben den Stand der Verordnung (EU) 2025/1988 wieder. Da sich die europäische PFAS-Regulierung fortlaufend weiterentwickelt und einzelne Fristen von Stoffgruppe, Anwendung und Rechtsgrundlage abhängen, sollten Unternehmen die jeweils aktuelle Fassung sowie die Hinweise des Umweltbundesamtes, der BAuA und ihrer Brandschutz-Fachbetriebe berücksichtigen.

Warum Unternehmen jetzt auf fluorfreie Feuerlöscher umstellen sollten

Die Umstellung auf fluorfreie Feuerlöscher bietet zahlreiche Vorteile, u. a.:

1. Höhere Zukunftssicherheit
Wer bereits heute auf fluorfreie Löschmittel setzt, reduziert das Risiko zukünftiger Nachrüstungen und regulatorischer Anpassungen. Hinzu kommt ein praktischer Aspekt: Die Nachfrage nach fluorfreien Löschern steigt mit jeder ablaufenden Frist – frühe Umstellung vermeidet Lieferengpässe.

2. Nachhaltigkeitsziele unterstützen
Immer mehr Unternehmen integrieren Umwelt- und Nachhaltigkeitsziele in ihre Unternehmensstrategie. Der Verzicht auf PFAS-haltige Löschmittel kann einen wichtigen Beitrag dazu leisten.

3. Vereinfachte Compliance
Eine frühzeitige Anpassung erleichtert die Einhaltung der gestaffelten Vorgaben und verringert den administrativen Aufwand – etwa für Managementpläne und Nachweisführung.


Brandschutzkennzeichnung für Feuerlöscher: Nicht nur das Löschmittel ist entscheidend

Bei der Umstellung auf neue Feuerlöscher oder Löschmittel wird die normgerechte Brandschutzkennzeichnung häufig unterschätzt. Dabei spielt sie eine zentrale Rolle für Sicherheit, Orientierung und die Einhaltung gesetzlicher Anforderungen.

Feuerlöscher müssen jederzeit schnell auffindbar sein. Dafür sind dauerhaft lesbare, widerstandsfähige und normkonforme Kennzeichnungen erforderlich – etwa das Brandschutzzeichen F001 „Feuerlöscher" oder F009 „fahrbarer Feuerlöscher" nach DIN EN ISO 7010. Besonders in Industriehallen, Produktionsstätten, Logistikzentren oder öffentlichen Gebäuden müssen Schilder auch unter anspruchsvollen Umgebungsbedingungen zuverlässig erkennbar bleiben.

Kennzeichnung nach der Umrüstung aktualisieren
Wer bestehende PFAS-haltige Feuerlöscher ersetzt, sollte gleichzeitig prüfen:

  • Sind alle Brandschutzzeichen aktuell und vollständig vorhanden?
  • Entsprechen die Kennzeichnungen der ASR A1.3 und der DIN EN ISO 7010 – ohne Mischung mit veralteten Symbolen?
  • Sind Standorte, Löschmittelarten und Sicherheitshinweise korrekt ausgewiesen?
  • Sind beschädigte, verblasste oder verschmutzte Zeichen ersetzt?
  • Sind die Materialien für die Umgebungsbedingungen geeignet (Feuchtigkeit, UV, Chemie)?
Für eine professionelle und langlebige Brandschutzkennzeichnung bieten wir bei HEIN Industrieschilder die passende Lösung. Hochwertige Kennzeichnungsschilder sorgen für eine schnelle Identifikation von Feuerlöschern und unterstützen Unternehmen bei der normgerechten Umsetzung ihrer Brandschutzmaßnahmen.
Dank robuster Materialien, exzellenter Lesbarkeit und individueller Ausführung eignen sich unsere Kennzeichnungslösungen optimal für industrielle Anwendungen, Produktionsumgebungen und öffentliche Einrichtungen.
 
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