
Fluorfreie Feuerlöscher rücken zunehmend in den Fokus von Unternehmen, Betreibern und Brandschutzverantwortlichen. Mit der Verordnung (EU) 2025/1988 hat die EU den Ausstieg aus PFAS-haltigen Feuerlöschschäumen verbindlich geregelt und gestaffelte Übergangsfristen festgelegt. Wer sich frühzeitig vorbereitet, vermeidet nicht nur Compliance-Risiken, sondern sorgt auch für einen zukunftssicheren Brandschutz.
Als Anbieter langlebiger industrieller Kennzeichnungslösungen verfolgen wir bei HEIN Industrieschilder die Entwicklungen im Brandschutzumfeld kontinuierlich, um Unternehmen bei der normgerechten Kennzeichnung ihrer Sicherheitseinrichtungen zu unterstützen.
Was ist PFAS?
Welche Feuerlöscher sind betroffen?
- AFFF: Aqueous Film Forming Foam (wasserfilmbildender Schaum)
- AR-AFFF: Alcohol Resistant AFFF (alkoholbeständig)
- FP / FFFP: (Film Forming) Fluor Protein Foam
Was regelt die PFAS-Verordnung – und ab wann?


Die 3 wichtigsten Fristen im Überblick
Mit der Delegierten Verordnung (EU) 2025/1399 hatte die EU-Kommission die Übergangsfrist der Ausnahmeregelung für PFOA-haltige Feuerlöschschäume nach der POP-Verordnung (EU) 2019/1021 letztmalig bis zum 3. Dezember 2025 verlängert. Seit dem 4. Dezember 2025 besteht keine generelle Ausnahme mehr.
23.10.2026: Verkaufsverbot für tragbare Feuerlöscher und neue Kennzeichnungspflichten
Ab dem 23. Oktober 2026 darf PFAS-haltiges Schaumlöschmittel in tragbaren und fahrbaren Feuerlöschern nicht mehr in Verkehr gebracht werden. Neue Geräte oder Nachfüllungen mit PFAS-Schaummittel sind dann nicht mehr zulässig. Gleichzeitig treten Auflagen für die weitere Verwendung in Kraft – unter anderem ein standortbezogener Managementplan sowie Kennzeichnungspflichten.
23.04.2027: Verlängerte Frist für alkoholbeständige Schäume
Für alkoholbeständige PFAS-haltige Schäume (AR-AFFF, FFFP-AR) in tragbaren Feuerlöschern gilt eine verlängerte Frist für das Inverkehrbringen bis zum 23. April 2027. Das betrifft insbesondere Bereiche mit Alkoholen, Aceton oder Lösungsmitteln.
2030: Ende der Verwendung und fachgerechte Entsorgung
Für die allgemeine Gruppe endet das Inverkehrbringen und die Verwendung PFAS-haltiger Feuerlöschschäume (≥ 1 mg/l) am 23. Oktober 2030; für bereits vorhandene tragbare Feuerlöscher läuft die Verwendungsfrist bis Ende 2030. Danach müssen betroffene Löschmittel fachgerecht ersetzt und entsorgt werden. Neben den Feuerlöschern selbst sind auch Dokumentationen, Wartungsunterlagen und Kennzeichnungen entsprechend anzupassen.
Die genannten Daten geben den Stand der Verordnung (EU) 2025/1988 wieder. Da sich die europäische PFAS-Regulierung fortlaufend weiterentwickelt und einzelne Fristen von Stoffgruppe, Anwendung und Rechtsgrundlage abhängen, sollten Unternehmen die jeweils aktuelle Fassung sowie die Hinweise des Umweltbundesamtes, der BAuA und ihrer Brandschutz-Fachbetriebe berücksichtigen.
Warum Unternehmen jetzt auf fluorfreie Feuerlöscher umstellen sollten
1. Höhere Zukunftssicherheit
Wer bereits heute auf fluorfreie Löschmittel setzt, reduziert das Risiko zukünftiger Nachrüstungen und regulatorischer Anpassungen. Hinzu kommt ein praktischer Aspekt: Die Nachfrage nach fluorfreien Löschern steigt mit jeder ablaufenden Frist – frühe Umstellung vermeidet Lieferengpässe.
2. Nachhaltigkeitsziele unterstützen
Immer mehr Unternehmen integrieren Umwelt- und Nachhaltigkeitsziele in ihre Unternehmensstrategie. Der Verzicht auf PFAS-haltige Löschmittel kann einen wichtigen Beitrag dazu leisten.
3. Vereinfachte Compliance
Eine frühzeitige Anpassung erleichtert die Einhaltung der gestaffelten Vorgaben und verringert den administrativen Aufwand – etwa für Managementpläne und Nachweisführung.
Brandschutzkennzeichnung für Feuerlöscher: Nicht nur das Löschmittel ist entscheidend
Bei der Umstellung auf neue Feuerlöscher oder Löschmittel wird die normgerechte Brandschutzkennzeichnung häufig unterschätzt. Dabei spielt sie eine zentrale Rolle für Sicherheit, Orientierung und die Einhaltung gesetzlicher Anforderungen.
Feuerlöscher müssen jederzeit schnell auffindbar sein. Dafür sind dauerhaft lesbare, widerstandsfähige und normkonforme Kennzeichnungen erforderlich – etwa das Brandschutzzeichen F001 „Feuerlöscher" oder F009 „fahrbarer Feuerlöscher" nach DIN EN ISO 7010. Besonders in Industriehallen, Produktionsstätten, Logistikzentren oder öffentlichen Gebäuden müssen Schilder auch unter anspruchsvollen Umgebungsbedingungen zuverlässig erkennbar bleiben.
Kennzeichnung nach der Umrüstung aktualisieren
Wer bestehende PFAS-haltige Feuerlöscher ersetzt, sollte gleichzeitig prüfen:
-
Sind alle Brandschutzzeichen aktuell und vollständig vorhanden?
-
Entsprechen die Kennzeichnungen der ASR A1.3 und der DIN EN ISO 7010 – ohne Mischung mit veralteten Symbolen?
-
Sind Standorte, Löschmittelarten und Sicherheitshinweise korrekt ausgewiesen?
-
Sind beschädigte, verblasste oder verschmutzte Zeichen ersetzt?
-
Sind die Materialien für die Umgebungsbedingungen geeignet (Feuchtigkeit, UV, Chemie)?



























