Ablösung der Maschinenrichtlinie durch die Verordnung

Die Maschinenrichtlinie (2006/42/EG) ist eine europäische Richtlinie, die die Anforderungen an Maschinen festlegt, die auf dem europäischen Markt verkauft werden. Sie trat im Jahr 2010 in Kraft und gilt bis heute.

Im April 2021 wurde der "Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Maschinenprodukte" veröffentlicht. Ende Juli 2023 ist nun die neue EU-Maschinenverordnung in Kraft getreten. Sie löst die bisher gültige Maschinenrichtlinie 2006/42/EG ab und wird unmittelbar für alle EU-Mitgliedsstaaten Pflicht sein,– somit auch für Deutschland!

Im Bereich der Maschinensicherheit kommen damit umfangreiche Änderungen auf Sie zu. Welche diese sind und was Sie beachten müssen, erfahren Sie hier.

 

Das Ziel der neuen Verordnung über Maschinenprodukte

Der "Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Maschinenprodukte" verfolgt das Ziel, den Verwaltungsaufwand sowie die unterschiedlichen nationalen Auslegungen zu reduzieren. Damit soll eine Verbindlichkeit geschaffen und die Rechtsklarheit deutlich verbessert werden.

Weiter war ein wichtiges Ziel, auf die aktuellen technischen Anforderungen einzugehen und diesen zu entsprechen. Ein weiterer wichtiger Punkt für die Verordnung war aber auch sicher zu stellen, dass Maschinenprodukte, die in der EU in Verkehr gebracht werden, den hohen Anforderungen an Sicherheit und Gesundheitsschutz entsprechen.

Dazu gehören unter anderem die Festlegung von Anforderungen an die Konstruktion, Herstellung und Kennzeichnung von Maschinenprodukten sowie die Durchführung von Konformitätsbewertungsverfahren und die Erstellung von technischen Dokumentationen.

Weiter soll das Risiko von Unfällen und Verletzungen im Zusammenhang mit der Nutzung von Maschinenprodukten minimiert und gleichzeitig die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Maschinenbauindustrie gestärkt werden.

 

Gründe für das Ersetzen der Maschinenrichtlinie

  • Anpassung an den aktuellen Stand der Technik und Berücksichtigung der neuen Anforderungen der Digitalisierung
  • Die Maschinenrichtlinie konnte neue Risiken, die sich aus aufstrebenden Technologien ergeben, nicht ausreichend abdecken
  • Innerhalb der Maschinenrichtlinie trat Rechtsunsicherheit auf aufgrund mangelnder Klarheit über den Anwendungsbereich
  • Es traten potenzielle Sicherheitslücken bei traditionellen Technologien auf
  • Unzureichende Bestimmung für Hochrisiko-Maschinen
  • Reduzierung von monetären und ökologischen Kosten durch papierbasierte Dokumentation
  • Vermeidung von Unstimmigkeiten mit anderen Rechtsvorschriften der Union bezüglich Produktsicherheit
  • Eine zentrale Forderung des EU-Parlaments war die digitale Dokumentation. Laut der neuen Verordnung sollen Betriebsanleitungen und Konformitätserklärungen künftig digital zur Verfügung gestellt werden. Dies entspreche dem aktuellen Stand der Digitalisierung und sei deshalb notwendig.

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Das sind die wichtigsten Änderungen

  • Erweiterter Anwendungsbereich: Der Vorschlag gilt nicht nur für Maschinen, sondern auch für andere Produkte wie Bauteile, Sicherheitsbauteile, austauschbare Ausrüstungsteile und Sicherheitssteuerungen.
  • Verpflichtende Risikobewertung: Die Hersteller müssen eine Risikobewertung durchführen, um sicherzustellen, dass ihre Produkte sicher sind. Sie müssen auch sicherstellen, dass die Produkte bestimmte Anforderungen an die Gesundheit und Sicherheit der Benutzer erfüllen.
  • Neue Konformitätsbewertungsverfahren: Der Vorschlag sieht neue Konformitätsbewertungsverfahren vor, die die Konformität von Produkten mit den geltenden Vorschriften sicherstellen sollen.
  • Stärkere Regulierung von Online-Verkäufen: Der Vorschlag sieht spezifische Anforderungen für den Verkauf von Maschinenprodukten über Online-Plattformen vor, um sicherzustellen, dass die Produkte sicher sind und den geltenden Vorschriften entsprechen.
  • Stärkere Durchsetzung: Der Vorschlag sieht vor, dass die nationalen Behörden die Befugnis haben, Produkte vom Markt zu nehmen, die nicht den Vorschriften entsprechen.

Weitere Informationen können Sie gerne im Vorschlag der Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Maschinenprodukte einsehen und nachlesen.

 

Wer ist von den Änderungen betroffen?

Die Verordnung betrifft Hersteller von Maschinenprodukte und diejenigen, die Maschinen in Verkehr bringen oder in Betrieb nehmen.

Unter "Maschinenprodukten" wird verstanden

  • Maschinen und unvollständige Maschinen
  • Auswechselbare Ausrüstungen
  • Sicherheitskomponenten
  • Lastaufnahmemittel
  • Ketten, Seile, Schlingen und Gurte
  • Abnehmbare mechanische Kraftübertragungseinrichtungen

Die Verordnung würde auch für Importeure von Maschinen gelten, die in der EU verkauft oder in Betrieb genommen werden. Zudem wären auch Wirtschaftsakteure betroffen, die mit Maschinen in Kontakt kommen wie beispielsweise Arbeitnehmer, die Maschinen bedienen oder warten sowie Verbraucher, die Maschinen nutzen.

 

Gibt es eine Übergangsfrist?

Die Maschinenverordnung sieht eine Stichtagsregelung vor. Diese besagt, dass die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG anzuwenden ist, bis die Maschinenverordnung in Kraft tritt. Ab diesem Tag gelten lediglich die Richtlinien der Verordnung.

Die Übergangsfrist gibt allen Herstellern die Möglichkeit, sich auf die neuen Anforderungen vorzubereiten und diese bis zum Stichtag zu erfüllen. 

Die Verordnung über Maschinenprodukte ist derzeit noch ein Entwurf und hat noch keine rechtliche Gültigkeit. Der Vorschlag wurde am 21. April 2021 von der Europäischen Kommission veröffentlicht und befindet sich derzeit im Gesetzgebungsprozess der Europäischen Union.

Nach diesem Prozess muss der Vorschlag noch vom Europäischen Parlament und vom Rat der Europäischen Union verabschiedet werden, bevor er als Verordnung in Kraft treten kann.

Nach aktuellstem Stand erfolgt die Veröffentlichung der neuen Maschinenverordnung im Mai 2023. Mit einer Übergangsfrist von 36 Monaten tritt die neue Maschinenverordnung voraussichtlich im Jahr 2026 in Kraft und wird für alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union verbindlich sein.

 

 

Die vorgeschlagene Verordnung ist ein wichtiger Schritt zur Verbesserung der Sicherheit von Maschinenprodukten in der EU und zur Stärkung des Verbraucherschutzes. Sie wird auch dazu beitragen, den Wettbewerb auf dem europäischen Markt zu verbessern, indem sie sicherstellt, dass alle Produkte den gleichen hohen Standards entsprechen.