Ab dem 13. Dezember 2024 gilt die neue Produktsicherheitsverordnung (EU) 2023/988 (GPSR) verpflichtend für alle Wirtschaftsakteure in der Europäischen Union. Die Verordnung ersetzt die bisherige Richtlinie 2001/95/EG und das nationale Produktsicherheitsgesetz (ProdSG). Sie bringt umfassende Änderungen für Hersteller, Händler, Einführer, Fulfillment-Dienstleister und Online-Marktplätze mit sich. Ziel der Verordnung ist es, die Produktsicherheit zu verbessern und Verbraucher besser vor unsicheren Produkten zu schützen.
Was ist die Produktsicherheitsverordnung (GPSR)?
Die Produktsicherheitsverordnung (GPSR) ist eine europaweite Verordnung, die die Sicherheit von Produkten auf dem Binnenmarkt gewährleistet. Sie betrifft alle Produkte, die für Verbraucher bestimmt sind oder von Verbrauchern genutzt werden könnten. Die Verordnung deckt auch den Online-Handel und den Verkauf auf Online-Marktplätzen ab. Besonders durch die Zunahme des grenzüberschreitenden E-Commerce werden Online-Anbieter stärker in die Verantwortung genommen.
Die neue Verordnung verpflichtet alle Wirtschaftsakteure, sicherzustellen, dass ihre Produkte den geltenden Sicherheitsanforderungen entsprechen, bevor diese in den Verkehr gebracht werden. Dies umfasst sowohl neue als auch gebrauchte Produkte.
Ziel und Geltungsbereich der Produktsicherheitsverordnung
Das Hauptziel der Produktsicherheitsverordnung ist der Schutz der Verbraucher vor unsicheren Produkten. Die Verordnung gilt für alle Produkte, die ab dem 13. Dezember 2024 auf dem Markt bereitgestellt werden. Sie betrifft insbesondere:
- Hersteller: Personen oder Unternehmen, die Produkte entwickeln, herstellen oder herstellen lassen und diese unter eigenem Namen vertreiben.
- Einführer: Akteure, die Produkte aus Drittländern in die EU einführen.
- Händler: Unternehmen, die Produkte an Verbraucher verkaufen.
- Fulfillment-Dienstleister: Dienstleister, die Lagerung, Verpackung, Versand oder ähnliche Dienstleistungen für Produkte übernehmen.
- Online-Marktplätze: Plattformen, die den Verkauf von Produkten durch Dritte ermöglichen.


Nicht betroffen von der Verordnung sind:
- Arzneimittel für Menschen und Tiere
- Lebens- und Futtermittel
- Lebende Pflanzen und Tiere
- Pflanzenschutzmittel
- Beförderungsmittel und Luftfahrzeuge
- Antiquitäten
Erweiterte Pflichten für Hersteller
Hersteller tragen die Hauptverantwortung für die Sicherheit ihrer Produkte. Mit der neuen Produktsicherheitsverordnung kommen folgende Pflichten auf sie zu:
- Sicherstellung der Produktsicherheit durch Risikobewertungen
- Erstellung und Pflege technischer Dokumentationen
- Anbringung einer eindeutigen Typen-, Chargen-, Modell- oder Seriennummer
- Bereitstellung klarer Herstellerinformationen (Name, Adresse, elektronische Kontaktmöglichkeiten)
- Beilage von Sicherheitsinformationen und Warnhinweisen
- Durchführung einer fortlaufenden Produktbeobachtung
- Umsetzung von Korrekturmaßnahmen bei erkannten Sicherheitsrisiken
- Einrichtung von Kommunikationskanälen für Beschwerden und Unfallmeldungen
Neue Sicherheitsbewertung und Risikomanagement
Die GPSR verpflichtet Hersteller, eine detaillierte Risikoanalyse durchzuführen. Dabei müssen unter anderem folgende Aspekte berücksichtigt werden:
- Materialeigenschaften und technische Merkmale des Produkts
- Verpackung und mögliche Wechselwirkungen mit anderen Produkten
- Warnhinweise und Alterskennzeichnungen
- Potenzielle Fehlanwendungen aufgrund des Produktdesigns
- Cybersicherheitsrisiken bei vernetzten Produkten
- Prädiktive Funktionen bei lernfähigen oder intelligenten Geräten
Pflichten für Importeure und Händler
Importeure müssen sicherstellen, dass importierte Produkte den EU-Vorgaben entsprechen. Dazu gehören:
- Überprüfung der Konformität und Sicherheitsanforderungen
- Anbringung des eigenen Namens, der EU-Kontaktanschrift und einer elektronischen Adresse
- Durchführung einer Produktbeobachtung und Umsetzung von Korrekturmaßnahmen
- Kooperation mit Behörden
Händler müssen sicherstellen, dass:
- Produkte korrekt gekennzeichnet sind
- nur sichere Produkte verkauft werden
- bei Sicherheitsrisiken sofort Behörden, Hersteller und Einführer informiert werden
- Rückrufmaßnahmen unverzüglich umgesetzt werden
Besondere Pflichten für Online-Marktplätze und Fulfillment-Dienstleister
Mit der neuen Verordnung werden auch Online-Marktplätze und Fulfillment-Dienstleister stärker in die Verantwortung genommen.
Online-Marktplätze sind verpflichtet:
- Sich beim Safety-Gate-Portal zu registrieren
- Eine Kontaktstelle für Produktsicherheitsfragen einzurichten
- Unsichere Produkte umgehend zu entfernen
- Verbraucher über Rückrufmaßnahmen zu informieren
Fulfillment-Dienstleister müssen sicherstellen, dass sie nur Produkte versenden, die den Sicherheitsanforderungen entsprechen.


Rückverfolgbarkeit und Produktsicherheitsrückrufe
Zur Verbesserung der Produktsicherheit ist die Rückverfolgbarkeit von Produkten verpflichtend. Unternehmen müssen nachvollziehbar dokumentieren, welche Produkte, Materialien und Komponenten verwendet wurden.
Im Falle eines Produktrückrufs müssen den Verbrauchern mindestens zwei der folgenden Maßnahmen angeboten werden:
- Kostenlose Reparatur
- Ersatzprodukt mit gleichem Wert und gleicher Qualität
- Erstattung des Kaufpreises
Sanktionen bei Verstößen
Verstöße gegen die Produktsicherheitsverordnung können schwerwiegende Folgen haben:
- Hohe Bußgelder
- Rückrufe unsicherer Produkte
- Wettbewerbsrechtliche Abmahnungen
- Reputationsverluste
Die Sanktionen werden von den einzelnen EU-Mitgliedstaaten festgelegt.


Handeln Sie jetzt!
Die Produktsicherheitsverordnung (EU) 2023/988 bringt weitreichende Änderungen und neue Pflichten für Unternehmen mit sich. Unternehmen sollten frühzeitig handeln, um rechtssicher zu agieren und Verbraucher vor unsicheren Produkten zu schützen.
Die Bayerischen Industrie- und Handelskammern und Partner haben im Arbeitskreis „Europäische Normung und Qualitätssicherung“ unter Leitung des Bayerischen Wirtschaftsministeriums die wichtigsten Informationen für Sie zusammengestellt.
Häufig gestellte Fragen zur Produktsicherheitsverordnung (EU) 2023/988
Wer ist für die Einhaltung verantwortlich?
Hersteller: Entwickeln und vertreiben Produkte unter eigenem Namen.
Händler: Sorgen dafür, dass nur sichere Produkte verkauft werden.
Verantwortliche Wirtschaftsakteure: Einführer, Bevollmächtigte und Fulfillment-Dienstleister in der EU.
Welche Produkte sind betroffen?
Alle Verbraucherprodukte, die ab dem 13. Dezember 2024 auf dem EU-Markt verkauft werden. Ausgenommen sind Arzneimittel, Lebensmittel, Pflanzen und Antiquitäten.
Welche Konsequenzen drohen bei Verstößen?
- Abmahnungen
- Bußgelder
- Rückrufe unsicherer Produkte
- Reputationsschäden
Wie kann der Verkaufszeitpunkt vor dem 13. Dezember 2024 nachgewiesen werden?
Mit Rechnungen, Lieferscheinen oder anderen Kaufbelegen.
Wie müssen Warnhinweise umgesetzt werden?
Klare und verständliche Warnhinweise müssen direkt vom Hersteller übernommen werden, z.B.:
- "Nicht für Kinder unter drei Jahren geeignet."
- "Nur zur äußeren Anwendung bestimmt."
Kontaktieren Sie uns für Unterstützung!
E-Mail: vertrieb@hein.eu
Telefon: 07261 952 777
Wir unterstützen Sie bei der rechtssicheren Umsetzung der Produktsicherheitsverordnung!