Abfallmanagement - ein Weg der Umweltschonung

Jedes Jahr häufen sich weltweit etliche Tonnen Abfall an. Früher wurde dieser ungeordnet deponiert und sowohl Boden als auch Wasser dadurch stark belastet. Ein gut strukturiertes Abfallmanagementsystem schützt die Umwelt und schont Ressourcen. Ein bewusster Umgang mit der Welt, auf der wir leben, betrifft uns alle. Wir informieren Sie, was Sie bei einer korrekten Abfalltrennung und -lagerung sowie -entsorgung beachten müssen.

 

 Warum ist Abfallmanagement wichtig? 

Abfallmanagement ist ein Weg unsere Umwelt zu schonen. Täglich wird zu Lasten der Umwelt immer weiter neuer Müll produziert. Das Meer - das 70% der gesamten Erdoberfläche ausmacht - ist durch Plastikmüll so stark belastet, dass in jedem Quadratkilometer der Meere hunderttausend Teile Plastikmüll schwimmen. Tiere, die Plastikmüll mit Essen verwechseln, sterben hungrig mit einem Magen der mit Plastik gefüllt ist. Strände von unbewohnten Inseln sind mit Müll überschüttet. Fische, die Mikroplastik und andere umweltschädliche Stoffe aufnehmen, landen auf unseren Tellern. Wir schädigen durch eine zu hohe Müllproduktion und eine nicht korrekte Entsorgung nicht nur der Umwelt, sondern auch uns selbst! 2013 lag die tägliche Müllproduktion der Menschheit bei bis zu 3,5 Millionen Tonnen. Trends sagen voraus, dass sich die Zahl bis 2025 nahezu verdoppelt wird. Umso wichtiger ist es für Sie, dem entgegenzuwirken und ein umweltschonendes Abfallmanagementkonzept für Ihr Unternehmen zu entwickeln!

 

 Wie gestalte ich mein Abfallmanagement? 

Die rechtlichen Grundlagen
Seit 2012 bildet das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) die Rechtsgrundlage zum richtigen Umgang mit Abfall. Hierbei steht der Grundsatz der Vermeidung von Abfallproduktion im Vordergrund. Am besten wird die Umwelt geschützt, indem kein Müll produziert wird. Leider ist die Produktion von Abfällen selten vermeidbar. Entstandene Abfälle sollten daher ordnungsgemäß und schadlos entsorgt werden. Folgende Verordnungen regeln hierbei die Grundlagen zur Entsorgung:

  • Die Abfallverzeichnisordnung regelt die Abfallbezeichnung sowie die zugehörigen Schlüsselnummer für die Abfallart.
  • Die Gewerbeabfallverordnung definiert die Trennung und Entsorgung von hausmüllähnlichen Gewerbeabfällen (Papier und Pappe, Glas, Kunststoff, etc.).
  • Behördliche Vorabkontrollen und der Nachweis des Abfallverbleibs bei Entsorgung gefährlicher Abfallstoffe ist in der Nachweisverordnung geregelt.

Auch für Verpackung, Elektro- und Elektronikanlagen sowie Altfahrzeuge gibt es Verordnungen, in denen festgelegt ist, wie mit dem speziellen Abfall zu verfahren ist. Die Verordnungen betreffen sowohl die Hersteller als auch die Betriebe, in denen der Müll anfällt. Zuständig für das Abfallmanagement in Ihrem Unternehmen ist der Geschäftsführer oder ein zuständiger Arbeitnehmer, der über das nötige Fachwissen verfügt und nach rechtlichen Rahmenbedingungen zu handeln weiß. Für die Entsorgung wiederum ist, nach der Abgabe des Mülls, das Entsorgungsunternehmen Ihrer Wahl zuständig. Ein kleiner Tipp unsererseits: Achten Sie darauf, dass ein ordentlicher Vertrag mit Ihrem Abfallentsorger abgeschlossen wird. Damit sind Sie rechtlich immer auf der sicheren Seite!

 

Am einfachsten ist die Abfallvermeidung

Die Abfallvermeidung ist die oberste Regel des KrWG. Stoffe sollen so lange wie möglich im Wirtschaftskreislauf gehalten werden. Das kann beispielsweise mit einer anlageninternen Kreislaufführung, einer abfallarmen Produktgestaltung oder der Herstellung langlebiger Produkte umgesetzt werden. Nicht nur die Umwelt wird geschont, Sie können auch bares Geld sparen! Für jeden produzierten Abfall entstehen Kosten. Neben den Entsorgungskosten entstehen Bearbeitungskosten für die hinterher weggeworfenen Materialien sowie Arbeitskosten, die beim Umgang mit den Abfällen entstehen. Je weniger Abfall Sie produzieren, umso weniger Kosten müssen Sie am Ende tragen. Durch weniger Verpackungsmüll schonen Sie die Umwelt und Ihren Geldbeutel.

 

Angefangen bei der Abfalltrennung und -lagerung

Die korrekte Lagerung ist der erste Schritt für Ihr eigenes Abfallmanagement. Für eine leichtere Verarbeitung des Abfalls durch das Entsorgungsunternehmen ist eine getrennte Aufbewahrung empfehlenswert. Die Abfallverzeichnisverordnung gibt Schlüsselnummern vor, die die Trennung des Abfalls festlegen:

  • Papier und Pappe (ASN 20 01 01)
  • Glas (ASN 20 01 02)
  • Kunststoff (ASN 20 01 39)
  • Metall (ASN 20 01 40)
  • biologisch abbaubare Küchen- und Kantinenabfälle (ASN 20 01 08)
  • biologisch abbaubare Garten- und Parkabfälle (ASN 20 02 01)
  • biologisch abbaubare Marktabfälle (ASN 20 03 02)
  • Altöl und Altholz nach der Verordnung

In der Praxis kann eine exakte Abfalltrennung nicht immer gewährleistet werden. Sowohl aus Platz-, als auch aus Zeitgründen muss unter dem Aspekt des Entsorgungsweges entschieden werden, wie genau der Müll getrennt wird. Manche Entsorgungsanlagen sortieren den Abfall selbst, was eine Trennung durch den Betrieb unnötig macht. Informieren Sie sich bevor Sie Ihr eigenes Abfallmanagement festlegen. Bei Gefahrstoffen ist das Trennen der einzelnen Stoffe und Gemische Pflicht, da viele Stoffe miteinander reagieren und giftige Dämpfe oder Explosionen verursachen können. Gefährliche Abfälle müssen zusätzlich auch immer von nicht gefährlichen Abfällen getrennt aufbewahrt werden. Für die Aufbewahrung von gefährlichen Abfällen sollten Sie spezielle Behälter verwenden, um jegliche Gefahrensituationen zu vermeiden. Zu gefährlichen Abfällen zählen u.a. verbrauchte Lösungsmittel, Säuren, Laugen, Altpestizide, Laborchemikalien, Filterstäube und Stoffe mit Schwermetallverunreinigungen.

 

Die richtige Kennzeichnung ist das A und O

Bei der Kennzeichnung von Gefahrstoffabfällen muss die Kennzeichnungsregel des Gefahrstoffrechts angewandt werden. D.h. die Kennzeichnung erfolgt nach der Gefahrstoffverordnung und der EU-Richtlinie 67/548/EWG.

Hier die wichtigsten Angaben für Sie auf einen Blick:

  1. Stoffname
  2. Zusammensetzung des Gemischs (sofern bekannt)
  3. wichtigste Inhaltsstoffe
  4. Stoffklasse(n)
  5. Angaben nach Europäischem Abfallkatalog
  6. Gefahrensymbol und -bezeichnung
  7. R-Sätze
  8. S-Sätze

Kleingebinde müssen lediglich bei Übergabe an das Entsorgungsunternehmen nach Abfallrecht gekennzeichnet sein, Sammelbehälter nach GefStoffV.

Wird Gefahrstoffabfall ohne weitere Sicherung auf offener Straße transportiert, gilt hier zusätzlich das Transportrecht. Das bedeutet, dass nicht nur die Kennzeichnung, sondern auch der Behälter und die Verpackung rechtssicher sein müssen. Hierbei muss die Kennzeichnung des Stoffes oder der Stoffgruppe nach GGSVE, die UN-Stoffnummer und das Gefahrensymbol nach Gefahrgutverordnung ergänzt werden. Zur Kennzeichnung sind Gefahrstoffetiketten nach GHS zu verwenden.