Gefahr erkannt, Gefahr gebannt – Gefahrstoffsymbole im Überblick

Jährlich ereignen sich tausende Arbeitsunfälle durch falsch gekennzeichnete Gefahrstoffe – mit klaren Symbolen und Vorschriften lässt sich das vermeiden. Wir von HEIN sind Fachbetrieb für Industrieschilder und Kennzeichnungssysteme nach ISO- und ASR-Normen. In diesem Beitrag erhalten Sie einen klaren Überblick über Symbole, Größen und Vorschriften in der Gefahrstoffkennzeichnung – und erfahren, welche Änderungen die neue CLP-Verordnung 2025 mit sich bringt.

Was sind Gefahrensymbole?

Gefahrensymbole sind international genormte Zeichen. Sie warnen vor klar definierten Gefahren. Als Teil der CLP-Verordnung sorgen sie für einheitliche Kommunikation über Gefahrenstoffe. 
Sie müssen gut sichtbar, lesbar und beständig sein – sei es auf Sicherheitsschildern oder -aufkleber direkt an Produkten, Anlagen oder Maschinen. Ihre Aufgabe ist es, Mitarbeiter frühzeitig auf Gefahrstoffe hinzuweisen und den sicheren Umgang zu gewährleisten.

Das Globally Harmonized System (GHS)

Das GHS (Globally Harmonized System) wurde von den Vereinten Nationen entwickelt. Es schafft weltweit einheitliche Regeln für Herstellung, Nutzung, Entsorgung und Transport von Gefahrstoffen. Es umfasst Gefahrensymbole, Signalwörter, Gefahrenhinweise (Hazard Statements) und Sicherheitsdatenblätter (SDS).

In der EU ist das GHS Teil der CLP-Verordnung und ergänzt die REACH-Verordnung, um Sicherheit für Mensch und Umwelt zu gewährleisten.

Gefahrenpiktogramme im Überblick

Das GHS umfasst neun Gefahrenpiktogramme (GHS01–GHS09), die klar definierte Risiken wie Gesundheitsgefahr, Explosionsgefahr oder Umweltgefahr darstellen:

Symbol

Bedeutung

Gefahr

Anwendungsbeispiel

GHS01

Explosionsgefahr

Explosive Stoffe

Nitroglycerin, Dibenzoylperoxid


GHS02

Entzündbare Stoffe

Leicht-/Hochentzüntlich

Propan, Butan, Acetaldehyd


GHS03

Gefahr durch Oxidation

Brandfördernd

Sauerstoff, Hypochlorit


GHS04

Gasflasche

Gasflaschen unter Druck

Flüssiggase, Druckgasflaschen


GHS05

Gefahrenpiktogramm für Ätzwirkung

Natronlauge, Salzsäure, Flusssäure


GHS06

Gefahrenpiktogramm für Gesundheitsgefahren

Blausäure, Brom


GHS07

Gefahrenpiktogramm für Achtung

Kohlenwasserstoffe, Limonen


GHS08

Gefahrenpiktogramm für Gesundheitsgefahr bei Einatmung

Benzol, Methanol


GHS09

Gefahrenpiktogramm für Umweltgefahr

Insektizide, Ammoniak


 

Diese Symbole sind als Gefahrstoffetiketten (gefährliche Chemikalienkennzeichnung) wichtig für eine korrekte Handhabung und Lagerung. HEIN bietet diese und weitere Gefahrstoffkennzeichen auf selbstklebender Folie oder als Gefahrensymbole im Bogen an.

Zum Online-Shop: https://www.hein.eu/sicherheitszeichen/gefahrstoffkennzeichen

Größe von Gefahrensymbolen

  • EU (CLP-Verordnung): Mindestens 1 x 1 cm bei kleinen Verpackungen, größer bei großflächigen Behältern.
  • USA (OSHA): Mindestens 1 x 1 Zoll (2,54 cm).
  • Andere Länder: Nationale Vorschriften müssen geprüft werden.

Die richtige Größe von Gefahrensymbole ist wichtig, weil sie bereits aus einiger Entfernung gut erkennbar sein müssen. Sind sie zu klein, können Beschäftigte oder Verbraucher die Warnung zu spät oder gar nicht wahrnehmen. Das ist besonders kritisch in Arbeitsumgebungen mit vielen Behältern, Maschinen oder schneller Bewegung.

 

Wie müssen Gefahrstoffe gekennzeichnet sein?

Die gesetzlich vorgeschriebene Gefahrstoffkennzeichnung umfasst:

  • Gefahrenpiktogramm
  • Signalwort („Gefahr“ oder „Achtung“)
  • Gefahren- und Sicherheitshinweise
  • Angaben zu Inhaltsstoffen und Hersteller

Egal ob Schild, Aufkleber oder Sicherheitsschild: Die Angaben müssen sofort sichtbar sein. Nur so ist ein sicherer Umgang möglich.

Die neue CLP-Verordnung 2025

Mit der delegierten Verordnung (EU) 2023/707 und der CLP-Revision 2024/2865 treten ab Mai 2025 weitreichende Neuerungen in Kraft:

Neue Gefahrenklassen

1. Endokrine Disruptoren (ED)
Endokrine Disruptoren sind Stoffe, die das Hormonsystem von Mensch oder Tier beeinflussen. Sie können Entwicklungs- und Fortpflanzungsstörungen, Stoffwechselkrankheiten oder hormonbedingte Krebsarten auslösen. Sie werden in zwei Bereiche unterteilt:

  • ED HH: Endokrine Disruptoren beeinflussen die menschliche Gesundheit
  • ED ENV: Endokrine Disruptoren beeinflussen die Umwelt

Beispiele hierfür sind:

  • Bisphenol A (in Kunststoffen, kann hormonähnlich wirken)
  • Phtalate (Weichmacher in Kunststoffen)
  • Nonylphenole (Tenside, hormonaktive Abbauprodukte)

Bisher wurden hormonaktive Stoffe nur indirekt über toxikologische Endpunkte (z.B. Reproduktionstoxizität) eingestuft. Mit der neuen Gefahrenklasse wird transparent erkennbar, wenn ein Stoff hormonell wirksam ist – selbst dann, wenn andere Gefahreneigenschaften nicht greifen.

2. PBT / vPvB – Persistent, Bioakkumulierend, Toxisch
Diese Stoffe verbleiben lange in der Umwelt (persistent). Sie reichern sich in Organismen an (bioakkumulierend) und haben zusätzlich eine toxische Wirkung. 

  • PBT: Persistent, Bioakkumulierend, Toxisch
  • vPvB: sehr persistent, sehr bioakkumulierend

PBT- und vPvB-Stoffe sind sehr schwer aus der Umwelt zu entfernen. Einmal freigesetzt, können sie langfristig in Böden, Gewässern und Nahrungsketten verbleiben. Ihre Kennzeichnung soll verhindern, dass diese Stoffe weiterhin unkontrolliert in Umlauf geraten.

3. PMT / vPvM – Persistent, Mobil, Toxisch
Diese neue Kategorie bezieht sich auf die Stoffe, die leicht zu der Verunreinigung von Grund- und Trinkwasser beitragen und nur schwer abbaubar sind.

  • PMT: Persistent, Mobil, Toxisch
  • vPvM: sehr persistent, sehr mobil

Gerade in der Trinkwasserversorgung sind diese Stoffe kritisch: Einmal im Grundwasser, lassen sie sich kaum herausfiltern. Mit der neuen Gefahrenklasse soll das Bewusstsein für diese besondere Gefahr gestärkt und die Regulierung verschärft werden.
Detailliertere Informationen zu den neuen Gefahrenklassen finden Sie auf der Seite des Umwelt Bundesamtes sowie hier.

 

Übergangsfristen
Für neu in Verkehr gebrachte Stoffe gilt die Einstufungspflicht ab dem 1. Mai 2025, für bereits bestehende Stoffe bis zum 1. November 2026. Bei Gemischen greift die Pflicht ab 1. Mai 2026.

 

Neue Etikettenanforderungen
Neben physischen Etiketten dürfen künftig auch digitale Informationen, z.B. via QR-Code, bereitgestellt werden. Diese ergänzen die Kennzeichnung, ersetzen sie jedoch nicht. Alle wichtigen Warnhinweise müssen weiterhin sichtbar direkt am Produkt angebracht sein.

Faltetiketten sind als Ergänzung zu den Standardetiketten erlaubt. Auf der Vorderseite müssen Lieferantendaten, Gefahrenpiktogramme, Signalwort, UFI-Code und ein Hinweis auf weitere Sicherheitshinweise enthalten sein. Zusätzliche Informationen sowie Übersetzungen in weiteren Sprachen können im Inneren platziert werden.

Des Weiteren wurden Schriftgrößen, Kontraste und Etikettenformate präzisiert. Auch Online-Shops und Werbematerialien müssen künftig alle relevanten Gefahrenhinweise enthalten.
Ausführliche Informationen zur den Neuerungen der Kennzeichnungsetiketten finden Sie in der VERORDNUNG (EU) 2024/2865 ab 15. Artikel 31.

 

Für Unternehmen bedeutet das: bestehende Etiketten und Sicherheitsprozesse müssen rechtzeitig überprüft und angepasst werden, um den neuen Vorgaben zu entsprechen.

Sicherer Umgang mit Gefahrstoffen – Empfehlungen und Vorschriften

Bevor mit Gefahrstoffen gearbeitet wird, sollte man sich über die Gefahren informieren. Hier sind einige allgemeine Sicherheitsempfehlungen:

  1. Information einholen: Sicherheitsdatenblätter (SDS) enthalten Details zur Zusammensetzung, physikalischen und chemischen Eigenschaften sowie zur sicheren Handhabung.
  2. Persönliche Schutzausrüstung (PSA) tragen: Je nach Gefährdung sind Handschuhe, Schutzbrille oder Atemschutz erforderlich.
  3. Sichere Arbeitsweise: Funken, offene Flammen oder unsichere Lagerung sind bei Gefahrstoffen strikt zu vermeiden.
  4. Notfallplan: Im Falle eines Unfalls ist schnelles Handeln erforderlich. Notfallkontakte und Maßnahmen sollten bekannt sein.
  5. Schulungen: Regelmäßige Weiterbildungen unterstützen das sichere Arbeiten und halten das Wissen auf dem neuesten Stand.

Unterschied zwischen Gefahrstoff und Gefahrgut

Obwohl die Begriffe oft synonym verwendet werden, gibt es klare Unterschiede:
Gefahrstoffe sind chemische Substanzen, die durch ihre toxischen, explosiven oder ätzenden Eigenschaften eine Gefahr darstellen.
Gefahrgut hingegen bezieht sich speziell auf die Risiken während des Transports dieser Stoffe. Es erfordert besondere Verpackung und Kennzeichnung, um die Sicherheit zu gewährleisten.

Gefahrstoffkennzeichnung

Gefahrgutkennzeichnung

Gefahrstoffkennzeichnung ist unverzichtbar für Sicherheit und Arbeitsschutz. Klare Symbole, die richtige Größe und saubere Kennzeichnung helfen, Risiken früh zu erkennen. So lassen sich Unfälle vermeiden.

Im HEIN Online-Shop finden Sie geprüfte Gefahrstoffkennzeichen, Sicherheitsschilder, Aufkleber und weiteres Zubehör, um Ihre Anlagen, Maschinen und Arbeitsplätze zuverlässig und normgerecht abzusichern.