
Aktuell leiden viele Deutsche unter den Auswirkungen der Klimaerwärmung. Extreme Hitzewellen, die sich mit ausgiebigen Regenphasen abwechseln. Die Folgen sind verheerend. Zunehmend mehr Bürger und Politiker fordern ein entschlosseneres Vorgehen gegen den Klimawandel.
Dabei fällt der Blick in Deutschland auf die Automobilindustrie, einem der größten Verursacher von Treibhausgasen. Die drei umsatzstärksten Unternehmen in Deutschland sind Automobilhersteller. Trotz dessen hängt Deutschland im europäischen Vergleich seinen Nachbarn massiv hinterher, was die Verbreitung von Elektroautos angeht. In Frankreich gleiten rund 40% mehr E-Autos lautlos über die Straßen als in Deutschland, obwohl in Deutschland fast 10.000.000 PKWs mehr zugelassen sind. Die absoluten Zahlen sind enttäuschend, aber auch relativ gemessen sind uns andere EU-Staaten weit voraus. In Norwegen ist die relative Anzahl der Elektroautos fast doppelt so hoch wie hierzulande.
Experten sind sich sicher: E-Mobilität ist die Art der Fortbewegung von morgen
Bundesminister Andreas Scheuer zum Thema Elektromobilität:
„Die nächste Schnellladesäule muss in wenigen Minuten erreichbar sein. Um diesem Ziel näher zu kommen, wollen wir bundesweit 1.000-Schnellladehubs bis 2023 aufbauen. Das Schnellladegesetz ist grundlegende Voraussetzung, um die europaweite Ausschreibung und somit den Bau der neuen Standorte zu starten.
Nur mit einer flächendeckenden und nutzerfreundlichen Ladeinfrastruktur schaffen wir es, dass mehr Menschen auf klimafreundliche E-Autos umsteigen und mit erneuerbaren Energien laden können. Gerade das schnelle Laden mit über 150 Kilowatt ist für die Langstreckentauglichkeit von E-Autos entscheidend. Wir wollen Mobilität mit besserer Luft, weniger Lärm und vor allem weniger CO2 ermöglichen.“
Zu den 1.000 Schnellladehubs kommen noch 50.000 geplante öffentliche Ladepunkte bis 2022. An den Schnellladepunkten soll die Batterie in ca. 20 Minuten bis zu 80% aufgeladen werden können. Dazu kommt ein geplantes einheitliches Bezahlsystem für öffentlich zugängliche Ladesäulen. Die Betreiber müssen wenigstens eine kontaktlose Bezahlform mit handelsüblichen Kredit- und Debitkarten anbieten. Darüber hinaus gibt es auch noch eine Kaufprämie, die Käufer von Elektroautos mit bis zu 6.000€ unterstützt.
Der enttäuschende Vergleich zu anderen EU-Ländern ist nicht als eine Verweigerung von Elektromobilität, sondern eher als ein Hinterherhängen zu verstehen. Die Aufholjagd hat bereits begonnen. Versprechen und Anreize aus der Politik bringen nichts, wenn sie nicht wahrgenommen werden. Die Vorteile treffen bei den Verbrauchern zum Glück nicht nur auf taube Ohren, wie die Zahlen zeigen. Die Anzahl der beantragten Förderungen für Elektro-Fahrzeuge stieg innerhalb eines Jahres (2019-2020) von 73.000 auf 255.000.
Weitere finanzielle Vorteile für den Endverbraucher sind in den kommenden Jahren sicherlich zu erwarten. Nicht nur Privatpersonen können sich die Unterstützung der Elektromobilität zunutze machen, sondern auch Unternehmen. Dafür gibt es einige Anreize die Unternehmensflotte durch umweltfreundliche Fahrzeuge zu ersetzen:
Welche Vorteile kann die Elektromobilität schon jetzt für Ihr Unternehmen bereithalten?
- Sozial & Mobil:
Für Unternehmen und Organisationen im Sozial- und Gesundheitswesen hält die Bundesregierung 200 Millionen Euro an Fördergeldern parat für die Umstellung der unternehmenseigenen Flotte auf Elektroautos. - Die Befreiung von der KFZ-Steuer:
Elektroautos sollen für die ersten fünf Jahre nach ihrer Anmeldung von der KFZ-Steuer befreit werden. - Dienstwagenbesteuerung:
Die Versteuerung eines auch zu privaten Zwecken genutzten Dienstwagens (1% des inländischen Listenpreises) wird bei Elektro- und extern aufladbaren Hybridautos bis 2030 halbiert. - Sonderabschreibungen für Elektrolieferfahrzeuge:
Zusätzlich zu den regulären Abschreibungsmöglichkeiten wird den Unternehmen eine bis 2030 geltende Möglichkeit zur Sonderabschreibung zur Verfügung gestellt. So können bereits im Anschaffungsjahr die Hälfte der Anschaffungskosten steuerlich abgeschrieben werden. - Gewerbesteuerliche Erleichterungen bei Miete und Leasing von Elektrofahrzeugen:
Die Aufnahme von umweltfreundlichen Fahrzeugen in die Betriebsflotte soll nicht nur durch Kaufanreize erhöht werden, sondern auch durch Vergünstigungen bei gemieteten oder geleasten Fahrzeugen. Bis 2030 wird der bisherige Umfang der Hinzurechnung der Gewerbesteuer halbiert, was im Endeffekt auch die tatsächliche Steuerzahlung verhindert. - Das Aufladen eines Elektro-Fahrzeugs beim Arbeitgeber ist steuerfrei:
Obwohl dabei sonst anfallende Stromkosten eingespart werden, fällt die Versteuerung für die Tankfüllung weg. - Steuerbefreiung für betriebliche Fahrräder:
Dienstfahrräder, die den Arbeitnehmern kostenfrei zur Verfügung gestellt werden, sind von Versteuerungen befreit, wenn die Fahrräder zusätzlich zum regulären Arbeitslohn angeboten werden. Die private Nutzung erfolgt auch für den Betriebsinhaber steuerfrei.
Der Wandel ist bereits im vollen Gange und wird sowohl durch finanzielle Erleichterungen für Unternehmen und Privatpersonen, sowie durch immense Investitionen in die Ladeinfrastruktur von Elektroautos unterstützt. Unternehmen müssen, unter gewissen Bedingungen, Ladestationen für ihre Mitarbeiter zur Verfügung stellen. Was diese Bedingungen sind und wie die Ladestationen richtig gekennzeichnet werden müssen erfahren Sie direkt hier:
Unter welchen Bedingungen müssen Parkplätze mit Ladestationen zur Verfügung gestellt werden?
Das Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz sieht beim Neubau von Nichtwohngebäuden mit mehr als sechs Stellplätzen vor, dass jeder dritte Stellplatz mit Schutzrohren für Elektrokabel auszustatten ist. Zusätzlich muss mindestens ein Ladepunkt errichtet werden. Ausnahmen sind unter anderem für Nichtwohngebäude vorgesehen, die sich im Eigentum von kleinen und mittelständischen Unternehmen befinden und überwiegend von ihnen selbst genutzt werden, oder für Bestandsgebäude, wenn die Kosten für die Lade- und Leitungsinfrastruktur 7 Prozent der Gesamtkosten einer größeren Renovierung überschreiten.
Was gibt es bei der Kennzeichnung von Parkplätzen für E-Fahrzeuge zu beachten?
Hierbei ist zwischen der Kennzeichnung von öffentlichem Straßenraum und Nicht-öffentlichem unterscheiden.
Nicht-öffentlicher Straßenraum: Bei Stellplätzen an geförderter Ladeinfrastruktur im nicht-öffentlichen Straßenraum wird weiterhin empfohlen, Sinnbild und Umrandung in weiß auf grünem Grund (RAL 6018) darzustellen.
Die Kennzeichnung von Ladestationen mit dazugehörigem Parkplatz ist nicht nur aufgrund gesetzlicher Vorgaben sinnvoll, sondern auch aus dem simplen Grund, dass die Parkplätze erfahrungsgemäß sonst auch durch Besitzer von Fahrzeugen mit herkömmlichen Verbrennungsmotoren benutzt werden. Durch die ordnungsgemäße Kennzeichnung ersparen Sie ihren Mitarbeitern, die Elektrofahrzeuge besitzen, eine Menge unnötigen Ärger darüber, dass die für sie vorgesehenen Parkplätze mal wieder blockiert sind.
In unserem Web-Shop finden Sie die nötigen Schablonen um ihren (nicht-öffentlichen) Parkplatz in einen Parkplatz für Elektrofahrzeuge zu verwandeln. Sind Sie auf der Suche nach verschiedensten Schildern, um ihren Parkplatz für Elektrofahrzeuge zu markieren, werden Sie auch dafür in unserem Online-Shop fündig. Von Elektroautos über E-Kleinstfahrzeuge hin zum E-Bike, bieten wir Ihnen alles an. Heute bestellt morgen da, damit Sie ihren umweltbewussten Mitarbeitern so schnell wie möglich ein angenehmeres Parkerlebnis zu ermöglichen können.