Herbst-Tipp: Rutschgefahren durch Nässe und Laub vorbeugen

Am 01.09. war bereits der meteorologische Herbstanfang und es sieht aktuell so aus, als würde sich das Wetter dem nach einem sehr kurzen Sommer fügen. Nun hoffen wir noch auf ein paar wärmende Sonnenstrahlen und buntes Blattwerk in Rot, Orange oder Gelb – denn das ist der Herbst, wie wir ihn lieben. Doch zeigt er sich im Verlauf auch von einer anderen Seite: der Wind pfeift durch die Bäume, dazu gesellt sich Regen und das einst so ansehnliche Laub bedeckt den Boden. Damit beginnt die Saison der glitschigen Fahrbahnen, Wege und Rutschunfälle. Im Privaten wie auch auf dem Betriebsgelände sollten daher frühzeitig die richtigen Maßnahmen ergriffen werden, um der Verkehrssicherungspflicht nachzukommen. Denn neben der Pandemie gilt es auch,  die bereits bekannten Gefahren zu vermeiden.

Die tückische Laubdecke ist eine Herausforderung für die Verkehrssicherheit auf dem Betriebsgelände. Ähnlich wie bei der Schneeräumpflicht muss der Arbeitgeber auch schon im Herbst besondere Maßnahmen zum Arbeitsschutz auf dem Schirm haben. Anderenfalls drohen bei Unfällen auch gern mal Schadensersatzansprüche. Stolpern, Ausrutschen, Stürzen stehen nach statistischen Unterlagen der Unfallversicherungsträger nach wie vor an der Spitze des Unfallgeschehens.

 

 Was sind Auslöser für Rutschunfälle? 

Beeinflusst werden Rutschunfälle von vielen Faktoren: der Art des getragenen Schuhwerks, gleitfördernden Stoffen, dem Bodenbelag und auch dem eigenen Verhalten. Im Herbst bildet nasses, welkes Laub zum Beispiel einen solchen gleitfördernden Stoff. Wird der bunte Blätterteppich einmal nass, birgt er damit ein Risiko für Beschäftige, Besucher und Lieferanten auf dem Betriebsgelände. Dann rutscht förmlich alles - ob Auto-, Fahrradreifen oder Schuhsohle. Noch dazu können unter Laub verborgene Äste oder Steine zu gefährlichen Sturz- und Stolperfallen werden.

 

 Laub nicht liegen lassen, sondern beseitigen 

Auf dem Parkplatz, an Zufahrten und Wegen oder vor Gebäudeeingängen sind Rutschunfälle bei Nässe und Verschmutzung schnell passiert. Denken Sie beispielsweise an Pfützen im Eingangsbereich. In Arbeitsräumen und –bereichen, die direkt aus dem Freien betretbar sind, wirken sich schmutzige oder nasse Schuhsohlen entsprechend aus. Der Arbeitgeber sollte daher vor allem eines: Rutschgefahren an solchen Stellen frühzeitig erkennen und vermeiden.

"Ausrutschen beim Gehen und Transportieren auf betrieblichen Verkehrswegen" ist laut Arbeitsschutzgesetz ein Unfallschwerpunkt, der die Beurteilung der Rutschhemmung notwendig macht. Das Arbeitsschutzgesetz fordert dazu in §5 (1), dass der Arbeitgeber erforderliche Maßnahmen durch die Beurteilung der Gefährdungen ermittelt.

Hilfestellung: Betriebs- und Unfallerfahrungen der Unfallversicherungsträger zeigen, in welchen Arbeitsbereichen und betrieblichen Verkehrswegen sich häufig Ausrutschunfälle ereignen.

Die DGUV Regel 108-003 (ehemals BGR 181) fasst diese im Anhang 1 zusammen. Hierzu zählen zum Beispiel auch innenliegende Eingangsbereiche oder Treppen, die direkt aus dem Freien betreten werden und in die Feuchtigkeit von außen hereingetragen werden kann.

Die sogenannte R-Gruppe signalisiert dabei, wie die Rutschgefahr zu bewerten ist. R9 verweist auf die geringsten, R13 auf Bodenbeläge mit den höchsten Anforderungen an die Rutschhemmung. Nutzen Sie diese Zusammenfassung für die Zuordnung Ihrer Arbeitsbereiche.

 

 7 generelle Maßnahmen für mehr Rutschhemmung im Herbst 

Was kann der Arbeitgeber konkret tun, um Fußböden in Arbeitsräumen und Arbeitsbereichen rutschhemmend zu gestalten? Folgende Maßnahmen und Hilfsmittel schaffen einen sicheren Tritt:

  • regelmäßiges Reinigen von Außenflächen, Stellflächen, Zufahrten, Eingangsbereichen - beseitigen Sie verwehtes, herabgefallenes Laub besonders auf viel genutzten Wegen
  • rutschhemmende Matten oder Anti-Rutsch-Beläge verlegen
  • Sauberlaufzonen im Eingangs-, Ausgangsbereich sowie an Personaltreppen anlegen
  • Mitarbeiter auf rutschhemmendes Schuhwerk hinweisen
  • in rutschigen Bereichen Warnschilder „Vorsicht Rutschgefahr“ anbringen oder stabile Warnaufsteller nutzen
  • Bereiche mit Rutschgefahr absperren
  • Mitarbeiter und Reinigungspersonal im richtigen Verhalten unterweisen