Frankreich beschließt Kennzeichnungspflicht für den toten Winkel bei LKW

Auch leichte Kraftfahrzeuge wie PKW haben tote Winkel. Die sind jedoch relativ schmal und können oft durch einen direkten Blick fast vollständig erfasst werden. Bei einem Schwerlastfahrzeug wie einem LKW, Bus oder Reisebus sind diese jedoch viel größer und für den Fahrenden permanent verborgen. Dies liegt hauptsächlich an der Größe und Höhe der Fahrerkabine. Diese Positionierung macht es praktisch unmöglich, die toten Winkel ohne zusätzliche Hilfsmittel einzusehen.

Laut der am 20. November 2020 veröffentlichten Verordnung Nr. 2020-1396 wird die Markierung des toten Winkels für schwere Fahrzeuge ab dem 1. Januar 2021 in Frankreich zur Pflicht.

Ab dem 1. Januar 2021 müssen alle Schwerfahrzeuge über 3,5 Tonnen Warnschilder seitlich und am Heck haben, die auf den toten Winkel hinweisen. So sollen die hauptsächlich gefährdeten Verkehrsteilnehmer informiert werden und sich nicht in diesen Bereichen aufhalten.

 

 Welche Fahrzeuge sind von der Kennzeichnungspflicht ausgenommen? 

  • Land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge
  • Winterdienstfahrzeuge
  • Einsatzfahrzeuge im Dienst
  • Kraftfahrzeuge und Anhänger, die auf Grund Ihres Aufbaus keine Möglichkeit haben Seiten- und/oder Rückseitenmarkierungen anzubringen

 

Wie viele Toter-Winkel-Kennzeichnungen brauchen Sie? Wie sollen diese angebracht werden? 

Sie brauchen insgesamt 3 “Angles Morts“-Schilder: eines wird am Heck angebracht, jeweils ein weiteres wird an den Seiten befestigt. Angebracht werden die Hinweise auf den toten Winkel in einer Höhe zwischen 90 cm und 1,50 m. So soll sichergestellt werden, dass sie für die gefährdeten Verkehrsteilnehmer gut sichtbar sind und ihre Warnfunktion gut erfüllen.

 

Die SVG hat darüberhinausgehend Sonderfälle bei verschiedenen Fahrzeugtypen übersichtlich in einem PDF zusammengefasst.

 

Gilt diese Regelung auch für Schwerlastverkehr im reinen Transit?

Ausgehend von den aktuell zur Verfügung stehenden Informationen gilt die neue Regelung ebenfalls für nicht in Frankreich zugelassene Fahrzeuge, die Frankreich lediglich auf Autobahn/Schnellstraßen durchqueren wollen. Ist das Fahrzeug allerdings bereits mit Hinweisschildern bezüglich des toten Winkels ausgestattet, die der Gesetzgebung seines Herkunftslandes entsprechen, werden diese ebenfalls anerkannt.

HEIN wünscht Ihnen eine sichere Fahrt – auch in Frankreich!