Neue DGUV Information 208-061 löst DGUV Regel 108-007 ab

Die Wichtigkeit normgerechter Prüfungen


Für Unternehmer ist es unerlässlich, die Lagereinrichtungen regelmäßig auf Schäden und potenzielle Gefahren zu überprüfen. Diese Prüfungen sind entscheidend, um die Sicherheit am Arbeitsplatz zu gewährleisten und effiziente Arbeitsabläufe zu unterstützen. Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) bildet dabei nach wie vor die rechtliche Grundlage und schreibt vor, wie diese Kontrollen durchzuführen sind.

Dies bestätigt folgender Ausschnitt der neuen DGUV Information 208-061 „Lagereinrichtungen und Ladungsträger“:

"6.1 Prüfung von Lagereinrichtungen
Lagereinrichtungen sind Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheits-verordnung. Gemäß § 3 Abs. 6 BetrSichV hat der Unternehmer Art und Um-fang erforderlicher Prüfungen, die Prüffristen, und die Qualifikation des Prüfpersonals im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung festzulegen. § 14 Abs. 2 BetrSichV regelt die wiederkehrende Prüfung von Arbeitsmitteln, die Schäden verursachenden Einflüssen ausgesetzt sind, die zu Gefährdun-gen der Beschäftigten führen können.Der Unternehmer muss also grundsätzlich selbst prüfen, ob seine Lagerein-richtungen Schäden verursachenden Einflüssen unterliegen und ob solche Schäden zu gefährlichen Situationen führen können. Stellt er fest, dass bei-des zutrifft, muss er wiederkehrende Prüfungen entsprechend der ermittel-ten Prüffristen durchführen lassen:"



Überführung von DGUV Regel 108-007 zu DGUV Information 208-061


Ende letzten Jahres wurde die DGUV Regel 108-007 durch die DGUV Information 208-061 „Lagereinrichtungen und Ladungsträger“ ersetzt. Die Inhalte der alten Regel finden sich weitgehend in der neuen DGUV Information wieder, die nun als Richtlinie für die Praxis dient. Obwohl DGUV-Informationen keine bindenden Regeln sind, spielen sie eine wichtige Rolle bei der Sicherstellung von Standards und Sicherheitsmaßnahmen im Lagerbetrieb.



Verstärkter Fokus auf DIN EN 15635


Die DIN EN 15635 bleibt die führende Norm für die Sicherheit und Wartung von Lagereinrichtungen. Sie gibt Mindestprüffristen und Standards für die Wartung von Lagersystemen vor und sollte als Hauptreferenz für die Prüfung und Kennzeichnung von Lagereinrichtungen dienen. Unsere Produkte entsprechen dieser Norm, um die Sicherheit in Lagerumgebungen sicherzustellen.



Rechtssicher kennzeichnen mit HEIN


Wir haben unsere Kennzeichnungen aktualisiert, um diese den neuen Vorgaben anzupassen und weiterhin die höchsten Sicherheitsstandards zu erfüllen. Die fortlaufende Überprüfung und Anpassung an Normen wie die DIN EN 15635 und die BetrSichV sind entscheidend, um Sicherheit und Effizienz im Lagerbetrieb zu garantieren.

 

 

Falls Sie noch Fragen haben oder eine Beratung wünschen, zögern Sie nicht uns anzurufen. Sie erreichen uns unter der Nummer:  07261 952 777


Ihr HEIN-Team