Regelmäßige Leiterprüfung: sicher rauf und wieder runter

Für Arbeiten in höheren Bereichen, im Lager oder zur Ablage von Ordnern im hohen Aktenschrank werden Aufstiegshilfen benötigt. Keine Frage, Leitern und Tritte sind unverzichtbare und die wohl am häufigsten verwendeten Arbeitsmittel. Doch laut der gesetzlichen Unfallversicherung zeigen tausende Leiterunfälle pro Jahr, dass der Aufstieg seine Tücken hat. Unternehmer müssen daher auch dafür sorgen, dass diese scheinbar banalen Hilfsmittel sicher gehandhabt werden und funktionstüchtig bleiben. 2020 wurden der BG BAU beispielsweise fast 3.000 Absturzunfälle gemeldet, dabei gab es 8 Todesfälle. Wir fassen zusammen, was Sie zur Leiterprüfung wissen müssen.

 

 Gefährdungen durch Leitern minimieren 

Auch Leitern und Tritte sind technische Arbeitsmittel, die eine Gefahrenquelle für Beschäftige darstellen können. Absturzunfälle durch technische Mängel oder aber insbesondere durch eigenes Fehlverhalten sind keine Seltenheit. Hierbei werden laut DGUV insbesondere Risiken bei Arbeiten in geringen Höhen von ein bis zwei Metern häufig unterschätzt. Der sichere Umgang mit Leitern und Tritten muss im Betrieb also gewährleistet sein. Dazu kommt die Leiterprüfung ins Spiel.

 

 Welche Regelungen spielen bei der Leiterprüfung eine Rolle 

Die Leiterprüfung wird zum Thema, wenn Leitern und Tritte als Ergebnis einer Gefährdungsbeurteilung für kurzzeitige Arbeiten und Tätigkeiten nutzbar sind. Für ein unfallfreies Arbeiten und um den Regelungen des Arbeitsschutzes zu folgen, ist die Kenntnis über folgende Gesetze, Vorschriften und Normen daher für jeden Unternehmer Pflicht:

  • Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
  • Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
  • TRBS 2121 Teil 2: Gefährdungen von Personen durch Absturz - Bereitstellung und Benutzung von Leitern
  • ASR A 1.8: Verkehrswege
  • DGUV Vorschrift 38: Bauarbeiten
  • DGUV Information 208-016: Handlungsanleitung für den Umgang mit Leitern und Tritten
  • DGUV Information 208-032: Auswahl und Benutzung von Steigleitern
  • DIN EN 131-3: Leitern
  • DIN EN 14183: Tritte

Auf Grundlage dieser Regelungen ist der Unternehmer für die wiederkehrende Prüfung der Hilfsmittel verantwortlich. Daher werden die Aufstiegshilfen regelmäßig einer Prüfung unterzogen und das Ergebnis mit einer Prüfplakette dokumentiert.

Mit einer Prüfung stellen Sie sicher, dass

  1. Leitern und Tritte für den Arbeitsplatz geeignet sind.
  2. bei ihrer Benutzung der Gesundheitsschutz und die Sicherheit gegeben sind.

 

 Was heißt „regelmäßige Kontrolle“ von Leitern und Tritten? 

Die genauen Zeitabstände der Leiterprüfung richten sich nach den Betriebsverhältnissen (Nutzungshäufigkeit, Beanspruchung der Benutzung und Häufigkeit / Schwere festgestellter Mängel aus vorausgegangen Prüfungen). Werden Leitern und Tritte häufig beansprucht, kann dies zum Beispiel auch eine tägliche Einsatzprüfung bedeuten. Spätestens nach 12 Monaten hat jedoch eine erneute Prüfung zu erfolgen.

 

 Wer beurteilt den arbeitssicheren Zustand von Leitern und Tritten 

Die Verantwortung für die wiederkehrende Prüfung liegt nach Betriebssicherheitsverordnung also beim Unternehmer. In den meisten Fällen bestellt er hierfür eine Person, die die entsprechende Sachkunde gemäß BetrSichV §2 (6) aufgrund ihrer Ausbildung, beruflichen Praxis oder Fachwissens nachweisen kann.

 

 Was wird geprüft und was ist zu beachten? 

Alle Prüfergebnisse sind zu dokumentieren, zum Beispiel in einem Leiter-Prüfbuch mit früheren Prüfberichten. Bei der Durchführung der Leiterprüfung achten befähigte Personen auf wichtige Kriterien, wie zum Beispiel:

Beschädigungen an Holmen: selbst ein kleiner Knick oder eine Druckstelle kann die Sicherheit beeinträchtigen. Scharfe Kanten oder Kerben deuten auf Unfallgefahren durch Schnittverletzungen hin.

Verschmutzungen: sind Sprossenriffelungen durch Schmutz nicht mehr sichtbar, ist eine Reinigung der Leiter notwendig. Bringt eine Reinigung keine Besserung, muss die Leiter aus dem Verkehr gezogen werden.

Lesbare Sicherheitshinweise: Ob Anlege-, Stehleiter oder doch Rollhocker – für Leitern und Tritte sind nach DIN EN 131-3 Gebrauchsanweisungen anzubringen, die alle wichtigen Informationen zur Handhabung auf einen Blick kommunizieren. Entsprechende Aufkleber bieten zudem Platz für das Aufkleben einer Prüfplakette. Trägt die Aufstiegshilfe einen entsprechenden Hinweis, erfüllt sie die Anforderungen nach DIN EN 131-3. Der Leiterprüfer muss feststellen, ob eine vollständige Gebrauchsanleitung vorliegt. Bei Fehlen oder nicht Lesbarkeit, ist sie zu erneuern. Fehlt eine solche Kennzeichnung, muss der Unternehmer vom Lieferanten in Erfahrung bringen, ob die Anforderungen erfüllt sind und einen entsprechenden Hinweis anbringen. Ist dies nicht möglich, wird die Leiter aus dem Verkehr gezogen.

 

 Tipps für Beschäftige zum richtigen Umgang mit Leitern 

Arbeitgeber sollten ihre Mitarbeiter auch regelmäßig im richtigen Umgang unterweisen. Für Arbeiten in kurzzeitig hochgelegenen Arbeitsplätzen gilt:

  • Vor dem Gebrauch muss der Benutzer auf die Eignung und Beschaffenheit der Aufstiegshilfe achten.
  • Leitern und Tritte nur auf tragfähigem Untergrund aufstellen.
  • Rutschige Böden, geben einer Leiter nicht genügend Halt für einen sicheren Aufstieg.
  • Vermeiden Sie einseitiges Anlegen. Beide Holme der Leiter müssen aufliegen
  • Achten Sie auf den Anstellwinkel: zu flache Anstellwinkel begünstigen ein Wegrutschen. Ist der Winkel jedoch zu steil, kann die Leiter auch nach hinten wegkippen.
  • Defekte Leitern dürfen nicht verwendet werden

 

 Hilfen beim Umgang mit Leitern 

Bei der BG Bau und der BG Holz und Metall finden Sie Poster und Material zum Thema Leiterunfälle sowie der korrekten Verwendung von verschiedenen Leitertypen.#

Fazit: Lassen Sie Leitern nicht zum Unfallschwerpunkt werden. Es gilt: „Einmal mehr, als gar nicht oder zu wenig geprüft.“ Damit leisten Sie einen wesentlichen Beitrag zum Arbeitsschutz bei Leitern und Tritten.

Quellen:
Arbeitsschutz-im-ehrenamt.de
arbeitssicherheit.de
DGUV