Im Winter stellen Schnee und Glätte erhebliche Gefahren für das Betriebsgelände dar. Arbeitgeber müssen dabei sowohl die Verkehrssicherungspflicht als auch ihre Schutz- und Fürsorgepflicht gegenüber Mitarbeitern und Besuchern einhalten. Mit den richtigen Warnschildern können Sie die Sicherheit für Mitarbeiter, Kunden und Besucher erheblich erhöhen. 

Winterdienst auf dem Betriebsgelände – was sagt das Gesetz?

Sicherheit auf dem Betriebsgelände ist besonders im Winter essenziell, wenn Schnee und Eis die Gefahr von Unfällen erhöhen. Arbeitgeber müssen dabei sowohl die Verkehrssicherungspflicht als auch ihre Schutz- und Fürsorgepflicht gegenüber Mitarbeitern und Besuchern einhalten.

Verkehrssicherungspflicht: Gesetzliche Grundlagen

Die Verkehrssicherungspflicht verpflichtet Eigentümer und Betreiber von Grundstücken dazu, Gefahrenquellen zu sichern und Risiken zu minimieren. Konkret bedeutet das:

„Wer eine Gefahrenquelle schafft oder unterhält, muss notwendige und zumutbare Sicherungsmaßnahmen ergreifen, um Schäden anderer zu verhindern.“

In Deutschland ist die Verkehrssicherungspflicht eine deliktsrechtliche Verhaltenspflicht, die bei Verletzungen zu Schadensersatzansprüchen nach §§ 823 BGB führen kann. Für Unternehmen bedeutet dies, dass sie Gehwege, Parkplätze, und häufig genutzte Straßen auf dem Gelände regelmäßig von Schnee und Eis befreien müssen.

Schutz- und Fürsorgepflicht des Arbeitgebers

Zusätzlich zur Verkehrssicherungspflicht haben Arbeitgeber gemäß §§ 3 und 4 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) sowie § 2 der DGUV Vorschrift 1 eine Schutz- und Fürsorgepflicht gegenüber ihren Mitarbeitern. Diese umfasst Maßnahmen zur Vermeidung von Gefährdungen auf dem Betriebsgelände durch winterliche Bedingungen.

Selbst wenn das Grundstück einem anderen Eigentümer gehört, ist der Arbeitgeber verpflichtet, wichtige Zugangswege und Flächen wie Eingänge, Gehwege und Parkplätze sicher zu halten. Dies umfasst insbesondere:

  • Schneeräumung auf zentralen Wegen.
  • Streuung von Salz oder anderem Streugut, um Glatteis zu verhindern.
  • Sicherstellung der Begehbarkeit von häufig genutzten Flächen.

Winterdienst: Verhältnismäßigkeit und Eigenverantwortung

Beim Winterdienst gilt der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Arbeitgeber sind nicht verpflichtet, das gesamte Firmenareal komplett von Schnee und Eis zu befreien. Stattdessen müssen sie die wesentlichen Wege und Bereiche räumen, die von Mitarbeitern und Besuchern während der üblichen Betriebszeiten genutzt werden.

Von Arbeitnehmern wird gleichzeitig ein umsichtiges Verhalten erwartet. Dies bedeutet, dass Mitarbeiter geräumte Wege und Flächen nutzen und sich der winterlichen Gefahren bewusst sind. Durch diese Kombination aus Arbeitgeberpflichten und Eigenverantwortung der Arbeitnehmer wird ein sicherer Betrieb auch im Winter gewährleistet.

Winterdienst auf dem Betriebsgelände Winterdienst auf dem Betriebsgelände

Warnschilder als Teil eines umfassenden Winterdienstplans

Ein professioneller Winterdienstplan umfasst mehr als das Aufstellen von Warnschildern. Kombinieren Sie Warnhinweise mit effektiven Maßnahmen wie dem regelmäßigen Räumen von Gehwegen, dem Streuen von Salz oder Streugut und der Inspektion von Dachflächen auf mögliche Dachlawinen. Durch die Integration von Warnschildern in Ihren Winterdienstplan sorgen Sie nicht nur für mehr Sicherheit, sondern auch für klare Kommunikation.

Ein durchdachter Winterdienstplan berücksichtigt alle wichtigen Bereiche: Straßen, Gehwege, Parkplätze und Eingangsbereiche. Klare Sicherheitskennzeichnungen und regelmäßige Kontrollen minimieren das Risiko von Unfällen und zeigen Mitarbeitern und Kunden, dass Sicherheit für Sie oberste Priorität hat.

Warum sind Warnschilder beim Winterdienst wichtig?

Im Winter steigt das Risiko von Unfällen durch Glatteis, Schnee oder herabfallende Dachlawinen. Warnschilder sind ein wesentlicher Bestandteil der Arbeitssicherheit, da sie Personen auf mögliche Gefahren aufmerksam machen und präventiv wirken. Besonders auf dem Betriebsgelände sorgen sie dafür, dass gefährliche Flächen rechtzeitig erkannt werden.

Beispielhafte Gefahren im Winter:

  • Rutschgefahr auf Gehwegen, Straßen und Parkplätzen
  • Eisbildung auf Treppen oder Einfahrten
  • Dachlawinen durch herabfallenden Schnee und Eis
  • Unzureichend geräumte oder gestreute Flächen

Warnschilder sind in diesen Situationen unverzichtbar, um Gefahren zu kennzeichnen und Unfälle zu vermeiden.

Die 10 wichtigsten Warnschilder für den Winterdienst

  1. „Achtung Rutschgefahr“
    – Verhindert Unfälle durch glatte Wege und Flächen.
  2. „Dachlawinen“
    – Warnt vor herabfallendem Schnee und Eis von Dächern.
  3. „Eisglätte“
    – Zeigt besonders gefährliche Stellen auf Gehwegen und Einfahrten an.
  4. „Schneeräumung im Einsatz“
    – Informiert über laufende Räumarbeiten, um Fahrzeuge und Personen zu schützen.
  5. „Streupflicht erfüllt“
    – Zeigt geräumte und gestreute Bereiche an, um Vertrauen bei Kunden und Mitarbeitern zu schaffen.
  6. „Gefährlicher Bereich: Schnee und Eis“
    – Ideal für Zufahrten und schwer einsehbare Stellen.
  7. „Parkplatz glatt“
    – Warnt Fahrzeugführer und Fußgänger auf Parkplätzen vor Gefahren.
  8. „Gefahr durch Dachlawinen“
    – Besonders wichtig bei Gebäuden mit geneigten Dächern.
  9. „Betreten auf eigene Gefahr“
    – Nützlich für Bereiche, die nicht vollständig geräumt werden können.
  10. „Räum- und Streuarbeiten“
    – Verhindert, dass Personen in den Arbeitsbereich des Winterdienstes gelangen.

Sicher durch den Winter: Warnschilder richtig einsetzen

Die korrekte Anbringung und Auswahl von Winterdienst-Schildern ist entscheidend, um Unfälle zu vermeiden. Beachten Sie folgende Punkte:

  1. Platzierung der Warnschilder
    • Gehwege: Warnschilder sollten gut sichtbar an häufig genutzten Wegeabschnitten angebracht werden.
    • Einfahrten: Gefahrenstellen an Zufahrten und Straßen deutlich kennzeichnen.
    • Treppen: Besondere Vorsicht bei Stufen, die bei Eis schnell gefährlich werden.
  2. Materialien für den Winter
    • Witterungsbeständige Schilder aus robustem Material wie Aluminium oder Kunststoff.
    • UV- und kältebeständige Aufdrucke, die bei Temperaturen bis zu -40°C lesbar bleiben.
  3. Kombinieren Sie Warnschilder mit Maßnahmen
    • Ergänzen Sie Schilder mit aktiven Maßnahmen wie dem Streuen von Salz oder Streugut.
    • Sorgen Sie dafür, dass Gefahrenbereiche regelmäßig geräumt und kontrolliert werden.

Checkliste: Winterdienst-Warnschilder korrekt einsetzen

Mit dieser Checkliste sorgen Sie für maximale Sicherheit auf Ihrem Gelände:

  • Gefahrenstellen identifizieren: Überprüfen Sie regelmäßig, wo Schnee, Glätte oder Dachlawinen eine Gefahr darstellen können.
  • Warnschilder bereitstellen: Platzieren Sie Schilder an allen relevanten Orten wie Gehwegen, Parkplätzen und Einfahrten.
  • Materialien prüfen: Verwenden Sie langlebige und wetterfeste Schilder.
  • Regelmäßig kontrollieren: Sorgen Sie dafür, dass die Schilder auch bei starkem Schneefall sichtbar bleiben.
  • Kombinieren mit Winterdiensten: Räumen und streuen Sie gefährliche Bereiche regelmäßig.

Winterdienst-Schilder: Vorteile für Ihr Betriebsgelände

Die Verwendung von Warnschildern hat zahlreiche Vorteile für Unternehmen:

  • Sicherheitsvorteil: Reduziert das Unfallrisiko für Mitarbeiter und Besucher.
  • Rechtssicherheit: Erfüllt die gesetzlichen Vorgaben zur Streupflicht.
  • Vertrauen: Zeigt Kunden und Mitarbeitern, dass Sie aktiv für ihre Sicherheit sorgen.
  • Effizienz: Klare Warnhinweise erleichtern die Koordination des Winterdienstes.

Wartung und Kontrolle von Winterdienst-Warnschildern

Damit Winterdienst-Schilder ihre Funktion optimal erfüllen, ist eine regelmäßige Wartung und Kontrolle entscheidend. Prüfen Sie Schilder auf Witterungsschäden, wie verblasste Aufdrucke oder gebrochene Befestigungen. Besonders bei starkem Schneefall kann es vorkommen, dass Schilder von Schneeanhäufungen verdeckt werden. Stellen Sie sicher, dass alle Warnhinweise gut sichtbar bleiben, und entfernen Sie Schnee, der die Lesbarkeit beeinträchtigen könnte.

Auch die Aktualisierung von Schildern sollte nicht vernachlässigt werden. Falls sich Gefahrenbereiche auf Ihrem Betriebsgelände ändern, sollten Sie entsprechende Warnschilder anpassen oder austauschen, um die Sicherheit jederzeit zu gewährleisten.

Winterdienst outsourcen: Worauf Sie bei der Streu- und Räumpflicht achten müssen

Das Outsourcing des Winterdienstes an externe Dienstleister kann für Unternehmen eine praktische Lösung sein. So stellen Sie sicher, dass die Räumpflicht sowie die Streupflicht professionell und zuverlässig durchgeführt werden. Gleichzeitig entfällt die Notwendigkeit einer permanenten Überwachung. Dennoch bleiben Sie als Eigentümer oder Betreiber eines Betriebsgeländes rechtlich in der Verantwortung, auch wenn der Dienstleister seine Aufgaben nicht korrekt ausführt.

Sollte Ihnen zur Kenntnis gebracht werden, dass der beauftragte Winterdienst seine Aufgaben, wie die Schneeräumung oder das Streuen, nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß erledigt, sind Sie verpflichtet, sofort Maßnahmen zu ergreifen. Ein klarer und schriftlicher Vertrag mit dem Dienstleister ist daher unerlässlich.

Wichtige Punkte bei der Beauftragung eines Winterdienstes

  1. Zeitplan für Räumen und Streuen festlegen
    Vereinbaren Sie mit der beauftragten Firma einen genauen Zeitrahmen für die Durchführung des Winterdienstes. Dieser Zeitrahmen sollte auf die Arbeitszeiten Ihres Unternehmens abgestimmt sein, sodass Parkplätze, Gehwege und Verkehrsflächen bereits geräumt und gestreut sind, bevor Mitarbeiter oder Kunden das Gelände betreten. Eine verspätete Durchführung des Winterdienstes kann Ihre Sicherheitspflichten beeinträchtigen und zu Haftungsrisiken führen.
  2. Bereitstellung von Streugut und Hilfsmitteln
    Klären Sie vorab, ob der Dienstleister für Streugut und Räumgeräte verantwortlich ist oder ob Ihr Unternehmen diese bereitstellen muss. Manche Winterdienstfirmen übernehmen die gesamte Ausstattung, während andere auf Materialien des Auftraggebers zurückgreifen.
  3. Internen Vorrat anlegen
    Auch wenn der Dienstleister das Streugut bereitstellt, ist es sinnvoll, firmenintern einen Vorrat an gemeindlich zugelassenen Streumaterialien wie Salz oder umweltfreundlichem Streugut bereitzuhalten. Ebenso sollten grundlegende Hilfsmittel wie Schaufeln oder Schneeschieber griffbereit sein, um in Notfällen schnell reagieren zu können.
Individuelle Beratung Individuelle Beratung

Praxis-Tipp: Sicherheit durch klare Absprachen

Ein schriftlicher Vertrag mit klar definierten Zuständigkeiten und Zeitplänen ist unerlässlich, um Missverständnisse und Sicherheitsrisiken zu vermeiden. Überprüfen Sie regelmäßig, ob der Winterdienst seine Aufgaben korrekt ausführt, insbesondere bei starkem Schneefall oder Glätte. Eine klare Kommunikation und regelmäßige Kontrollen stellen sicher, dass sowohl Gehwege als auch Parkplätze rechtzeitig geräumt und gestreut werden.

Kontaktieren Sie uns für eine Beratung oder individuelle Lösungen!

E-Mail: vertrieb@hein.eu
Telefon: 07261 952 777

Wir bieten Ihnen hochwertige Winterdienst-Schilder, die Ihre Sicherheit erhöhen – zuverlässig, robust und nach aktuellen Normen gefertigt.