Mit der Legalisierung von Cannabis am 1. April 2024 haben sich die gesellschaftlichen Normen und rechtlichen Vorschriften rund um den Cannabiskonsum grundlegend gewandelt. Dies betrifft nicht nur private Bereiche, sondern auch Unternehmen, Bildungseinrichtungen und öffentliche Orte, die nun klare Richtlinien kommunizieren müssen, wo und wie Cannabis konsumiert werden darf. Gleichzeitig wurden mit der Legalisierung auch die Vorschriften für Arbeitsplätze angepasst, um die neuen Realitäten widerzuspiegeln. Die Arbeitsstättenverordnung, die die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten am Arbeitsplatz gewährleistet, berücksichtigt nun auch den legalen Umgang mit Cannabis. Unsere Kennzeichnungslösungen helfen Unternehmen und öffentlichen Einrichtungen dabei, diese neuen Regeln effektiv umzusetzen und sowohl Mitarbeitern als auch Besuchern klare Orientierung zu bieten.
Wichtige Bestimmungen des Gesetzes
- Besitz und Konsum: Erwachsene dürfen bis zu 50 Gramm Cannabis im privaten Bereich und 25 Gramm im öffentlichen Raum besitzen und konsumieren.
- Eigenanbau: Der Anbau von bis zu drei Cannabispflanzen für den privaten Gebrauch ist erlaubt. Dies ermöglicht es Einzelpersonen, selbst zu produzieren und konsumieren, ohne auf den illegalen Markt angewiesen zu sein.
- Schutz junger Menschen: Der Verkauf und die Weitergabe von Cannabis an Minderjährige bleibt strikt verboten. Zudem sind spezielle Schutzmaßnahmen vorgesehen, um sicherzustellen, dass der Konsum nicht in der Nähe von Schulen und anderen Orten, wo sich Kinder und Jugendliche aufhalten, stattfindet.
- Öffentliche Konsumverbote: Der öffentliche Konsum von Cannabis ist in Sichtweite von Schulen, Kindergärten und Spielplätzen sowie in Fußgängerzonen während der Tageszeit verboten.
Anpassungen der Arbeitsstättenverordnung:
- Klare Richtlinien zum Konsum am Arbeitsplatz: Arbeitgeber sind verpflichtet, klare Regeln zum Konsum von Cannabis während der Arbeitszeit zu definieren. Obwohl der Konsum von Cannabis außerhalb der











