Sie haben sich bisher nie Gedanken um herabfallende Gegenstände gemacht? Sollten Sie aber! Im Bereich von Reinigungs- oder Wartungsarbeiten, Dachverglasungen, Fensterflächen und Absturzkanten stellen herabfallende Gegenstände große Gefahren für Beschäftigte aber auch für unbeteiligte Personen dar. Kehren Sie vor und treffen Sie die richtigen Schutzmaßnahmen.
Maßnahmen zum Schutz vor herabfallenden Gegenständen
Unter herabfallenden Gegenständen werden alle Gegenstände verstanden, die von oben herunterfallen, umstürzen, abgleiten, abrollen oder auslaufen können. Die Grundlage für die zu treffenden Maßnahmen legen die Technischen Regeln für Arbeitsstätten. Die ASR wurden u.a. zum Schutz der Beschäftigten vor herabfallenden Gegenständen, sowie für das Betreten von Dächern oder Gefahrenbereichen verfasst. Sie geben den Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Hygiene sowie sonstige gesicherte arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse für das Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten wieder.
Das TOP-Prinzip
Bei der effizienten Auswahl von geeigneten Schutzmaßnahmen hilft das TOP-Prinzip. Es unterteilt die Maßnahmen in Bereiche und gibt eine Rangfolge zur Umsetzung vor:
T - Bauliche und technische Maßnahmen
O - Organisatorische Maßnahmen
P - Persönliche Schutzmaßnahmen
Bauliche und technische Maßnahmen
Unter diesen Maßnahmen werden alle Vorkehrungen verstanden, die dazu dienen, Gefahrenbereiche gegen herabfallende Gegenstände abzusperren bzw. zu sichern. Zu geeigneten Schutzmaßnahmen zählen zum Beispiel das Anbringen von Fußleisten, Schutzwänden, Schutzgittern, Geländern, Ketten oder Seilen sowie das Errichten von Ver- und Geboten in Form von Kennzeichnungen. Diese Sicherheitsvorkehrungen sollten auf die Beschaffenheit und die zu erwartende kinetische Energie der Gegenstände, welche herabfallen könnten, abgestimmt werden. Besteht für Beschäftigte in tiefergelegenen Bereichen der Arbeitsstätte eine Gefährdung durch auslaufende Flüssigkeiten oder Schüttgüter, sind Schutzmaßnahmen