Häufig begegnen uns Sicherheitsschilder im Betrieb oder öffentlichen Gebäuden. Doch denkt man einmal an die Land- oder Forstwirtschaft fragt man sich doch, ob nicht auch hier Schilder nötig sind. Immerhin sind Baumfäll- oder andere Waldarbeiten nicht gerade ungefährlich für Beschäftigte und Waldbesucher. Gibt es Verletzte, muss auch hier sichergestellt sein, dass Rettungskräfte schnell vor Ort sein können. Präzise Angaben über den Standort müssen gegeben werden. Wieder zeigt sich, wie Rettungsschilder zum Lebensretter werden können...
Hilfe bei Unfällen im Wald – forstlicher Rettungspunkt
Waldarbeiter setzen sich beim Bäumefällen oder in unwegsamem Gelände einem großen Risiko aus. Unfälle in solchen Bereichen sind häufig schwerwiegend. Daher sollten gefährliche Arbeiten auch immer mindestens von drei Personen erledigt werden.
Ein schwerer Ast löst sich vom kippenden Baum und erschlägt beinahe einen Forstarbeiter, Kollegen eilen zu Hilfe, und was nun? Man kann weder anrufen noch beschreiben, wo man sich gerade genau befindet? – „Ich bin im Wald zwischen Ort A und B“ – damit ist dem Verünglückten leider nicht geholfen. Damit einer der Kollegen einen schnellen Notruf absetzen kann, werden immer mehr der sogenannten Rettungspunkte im Wald geschaffen.
Fest definierte Rettungspunkte mit einheitlichen Schildern
Um eine schnelle Erstversorgung der im Wald Beschäftigten zu gewährleisten, kommen immer häufiger beschriftete Rettungsschilder zum Einsatz. Sie kennzeichnen fest definierte Waldrettungspunkte. Davon profitieren natürlich auch Waldbesucher: Ein grünes Schild mit weißem Kreuz oder dem Symbol für „Sammelstelle“ und einer Nummer ermöglicht im Ernstfall eine genaue Meldung zum Aufenthaltsort. Das spart mühsame Beschreibungen und damit auch Zeit! Es wird ein Treffpunkt für Einsatzkräfte und die Person, die den Notruf absetzt, geschaffen. Wer diese Schilder im Notfall nutzt, hat gute Chancen, dass Rettungskräfte wenig später tatsächlich bei ihm sind.
In der ASR A4.2 wird festgelegt, unter welchen Umständen der Arbeitgeber einen Pausenraum/-bereich oder ähnliche Räume/Einrichtungen zur Verfügung stellen muss und welche Eigenschaften diese Räumlichkeiten mindestens erfüllen müssen.
Genauer Geltungsbereich:
Pausenräume und -bereiche
Bereitschaftsräume
Einrichtungen zum Hinlegen und Ausruhen für schwangere Frauen & stillende Mütter
Wann muss der Arbeitgeber einen Pausenraum oder /-bereich zur Verfügung stellen?
Wenn mehr als 10 Mitarbeiter angestellt sind
Wenn Sicherheits- und Gesundheitsgründe dies erfordern
Bei der Feststellung der Mitarbeiterzahl sind folgende Beschäftigte nicht zu berücksichtigen:
Beschäftigte wie Teilzeitkräfte, die lt. Arbeitszeitgesetz keinen Anspruch auf Ruhepausen haben
Beschäftigte wie Außendienstmitarbeiter und Monteure, die überwiegend außerhalb der Arbeitsstätte tätig sind
Sicherheits- und Gesundheitsgründe können vorliegen, wenn das Arbeitsumfeld durch unzuträgliche Gerüche, eine schwere körperliche und/oder stark schmutzende Tätigkeit, Gefährdung beim Umgang mit biologischen Arbeitsstoffen oder Gefahrstoffen sowie von der Akzessibilität durch Dritte (Kunden, Publikumsverkehr, Mitarbeiter von Fremdfirmen) geprägt ist. In diesem Fall ist auch bei einer Mitarbeiterzahl unter 10 Personen ein Pausenraum einzurichten.
Bei Tätigkeiten in Büroräumen (oder ähnlichen) kann bei weniger als 10 Mitarbeitern auf einen Pausenraum verzichtet werden, wenn das Umfeld frei von arbeitsbedingt störenden Einflüssen ist. Hierbei sind Publikumsverkehr und Telefon allerdings schon als störend zu werten, sodass eine dem dezidierten Pausenraum entsprechende gleichwertige Erholung im Arbeitsraum nicht mehr möglich ist.
Welche Anforderungen muss ein Pausenraum beispielsweise erfüllen?
Grundsätzlich sind Pausenräume in einer der Sicherheit und der Gesundheit zuträglichen Umgebung einzurichten. Sie müssen leicht und sicher innerhalb von 5 Minuten über Verkehrswege zu erreichen sein. Müssen Sie sich erst